Amtmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Die tatsächliche Führung der Amtsgeschäfte vor Ort wurde daraufhin an einen Stellvertreter übertragen:
Die tatsächliche Führung der Amtsgeschäfte vor Ort wurde daraufhin an einen Stellvertreter übertragen:
* Frühe Stellvertreter: Zunächst beauftragten die Amtmänner andere ansässige Kapitelbeamte in Zons (wie den [[Zöllner]] oder den [[Kellner]]) mit der Vertretung. So fungierte beispielsweise der [[Zöllner]] [[Heinrich de St. Georgio]] im 17. Jahrhundert als ''Intendant'' des abwesenden Herzogs Franz von Lothringen.
* Frühe Stellvertreter: Zunächst beauftragten die Amtmänner andere ansässige Kapitelbeamte in Zons (wie den [[Zöllner]] oder den [[Kellner]]) mit der Vertretung. So fungierte beispielsweise der [[Zöllner]] [[Heinrich de St. Georgio]] im 17. Jahrhundert als ''Intendant'' des abwesenden Herzogs Franz von Lothringen.
* Professionelle Amtsverwalter (18. Jahrhundert): Zur besseren Kontrolle und Kommunikation setzte das [[Domkapitel]] im 18. Jahrhundert zunehmend eigene Syndici und Räte (ausgebildete Juristen) als Amtsverwalter (auch "amtsherrliche Kommissare" genannt) ein. Über Jahrzehnte lag diese Funktion in den Händen der Zonser Juristenfamilie Mappius ([[Johannes Georg mappius|Johannes Georg]], [[Franz Bernhard Mappius|Franz Bernhard]] und [[Peter Joseph Mappius]]).
* Professionelle Amtsverwalter (18. Jahrhundert): Zur besseren Kontrolle und Kommunikation setzte das [[Domkapitel]] im 18. Jahrhundert zunehmend eigene Syndici und Räte (ausgebildete Juristen) als Amtsverwalter (auch "amtsherrliche Kommissare" genannt) ein. Über Jahrzehnte lag diese Funktion in den Händen der Zonser Juristenfamilie Mappius ([[Johannes Paul Mappius|Johannes Paul]], [[Franz Bernhard Mappius|Franz Bernhard]] und [[Peter Joseph Mappius]]).


== Aufgaben, Kompetenzen und Gerichtsbarkeit ==
== Aufgaben, Kompetenzen und Gerichtsbarkeit ==

Version vom 27. August 2026, 18:20 Uhr

Der Amtmann (historisch auch officialis oder Amtmeister genannt) war über Jahrhunderte hinweg der höchste landesherrliche Verwaltungs-, Justiz- und Militärbeamte im kurkölnischen Amt Zons. Er vertrat zunächst die landesherrliche Gewalt des Kölner Erzbischofs und ab der dauerhaften Verpfändung im Jahr 1463 faktisch als Unterherrschaft die Interessen des Kölner Domkapitels. Seine Dienstwohnung befand sich auf Schloss Friedestrom.

Zu seinen vielfältigen Aufgaben gehörten die militärische Absicherung und Verteidigung der Stadt, die Rechtspflege (Gerichtswesen) sowie die Verwaltung des Amtes, dessen Sprengel neben der befestigten Stadt Zons auch die Ortschaft Stürzelberg, das halbe Dorf Horrem, den Heckhof und das rechtsrheinische Haus Bürgel umfasste. Über die Erhebung des Rheinzolls und dessen Personal (Zollbeamte) besaß der Amtmann hingegen traditionell keinerlei Befugnisse, da der Zoll direkt vom Domkapitel verwaltet wurde.

Historische Entstehung und Bedeutung

Mit der Stadterhebung von Zons am 20. Dezember 1373 durch Erzbischof Friedrich von Saarwerden wurde das bis dahin dörfliche Zons aus dem Sprengel des Amtes Hülchrath herausgelöst und ein eigenständiger Verwaltungs- und Gerichtsbezirk – das Amt Zons – geschaffen. Die Funktion des Amtmanns war in der Frühzeit noch eng mit der des Schultheißen (Vorsitzender des Gerichts) verknüpft, ehe sich im 15. Jahrhundert eine klare institutionelle Trennung vollzog.

Als reich befestigte Zollfeste und erzbischöfliches Offenhaus (Residenz) besaß Zons eine herausragende strategische Bedeutung im Kölner Kurstaat. Das Amtmannsamt war daher ein prestigeträchtiger Posten mit erheblichen Einkünften und Befugnissen.

Soziale Struktur und Besetzung des Amtes

Die soziale Herkunft der Zonser Amtmänner spiegelt die machtpolitischen Verschiebungen innerhalb des Kurstaates wider:

  • Weltlicher Adel (14. und 15. Jahrhundert): In den ersten Jahrzehnten nach der Amtsgründung rekrutierten sich die Amtmänner ausschließlich aus dem weltlichen Adel des Erzstifts (wie das Geschlecht derer von Nesselrode).
  • Übergangsphase (frühes 16. Jahrhundert): In dieser Epoche wechselten sich weltliche Adelige und Domherren im Amt ab.
  • Domkapitularische Exklusivität (ab Mitte des 16. Jahrhunderts): Bis zum Ende des Alten Reiches wurde das Amt schließlich ausnahmslos an Domherren (Edelkanoniker) des Kölner Domkapitels vergeben. Es handelte sich meist um hochadelige Dignitären des Kapitels (Domdechanten, Dompröpste, Chorbischöfe) aus süddeutschem Hochadel.

Residenzpflicht und die Entwicklung zum Amtsverwalter

In der Frühzeit war der Amtmann verpflichtet, ständig auf der Zonser Burg (Schloss Friedestrom) zu residieren, um die militärische Bewachung persönlich zu leiten. Im Jahr 1533 wurde diese Pflicht verschärft: Der Amtmann durfte sich ohne Erlaubnis des Domkapitels nicht länger als acht Tage von Zons entfernen.

Da die adligen Amtmänner jedoch zunehmend hohe Ämter an der Domkirche in Köln bekleideten, wurde die Residenzpflicht im Jahr 1574 (beim Amtsantritt des Chorbischofs Friedrich von Sachsen) gelockert und 1634 (unter Herzog Franz von Lothringen) gänzlich aus den Bestallungsurkunden gestrichen. Das Schloss stand dem Amtmann fortan nur noch bei seinen gelegentlichen Besuchen als Unterkunft zur Verfügung.

Die tatsächliche Führung der Amtsgeschäfte vor Ort wurde daraufhin an einen Stellvertreter übertragen:

  • Frühe Stellvertreter: Zunächst beauftragten die Amtmänner andere ansässige Kapitelbeamte in Zons (wie den Zöllner oder den Kellner) mit der Vertretung. So fungierte beispielsweise der Zöllner Heinrich de St. Georgio im 17. Jahrhundert als Intendant des abwesenden Herzogs Franz von Lothringen.
  • Professionelle Amtsverwalter (18. Jahrhundert): Zur besseren Kontrolle und Kommunikation setzte das Domkapitel im 18. Jahrhundert zunehmend eigene Syndici und Räte (ausgebildete Juristen) als Amtsverwalter (auch "amtsherrliche Kommissare" genannt) ein. Über Jahrzehnte lag diese Funktion in den Händen der Zonser Juristenfamilie Mappius (Johannes Paul, Franz Bernhard und Peter Joseph Mappius).

Aufgaben, Kompetenzen und Gerichtsbarkeit

Die Kompetenzen des Amtmanns umfassten das Militärwesen, die allgemeine Verwaltung sowie die oberste Rechtspflege, blieben jedoch streng vom Rheinzoll getrennt.

Militärische Sicherung und Verteidigung

Der Amtmann war für die Verteidigungsbereitschaft der Festung, der Stadttore und des Rheinturms verantwortlich. Er musste dafür Sorge tragen, dass stets ausreichend Munition und Proviant auf der Burg vorhanden waren und die Tore pünktlich geschlossen wurden. Im 15. und 16. Jahrhundert oblag ihm die Verpflichtung, die Soldaten der Garnison sowie die Pförtner und Wächter auf eigene Kosten zu beköstigen und zu besolden, ehe diese Lasten im Zuge von Reformen direkt aus der Rheinzollkasse beglichen wurden.

Das Herrengeding und die Rechtspflege

Das alljährliche Herrengeding war die feierliche Gerichts- und Gemeindeversammlung des gesamten Amtes Zons (einschließlich Stürzelbergs und Horrems), dem der Amtmann im Namen des Domkapitels vorsaß. Da die Ratsstube im Rathaus die Menschenmassen nicht fassen konnte, tagte das Herrengeding traditionsgemäß unter freiem Himmel. Hier wurden allgemeine Verordnungen (wie die Anschaffung von ledernen Löscheimern nach dem Stadtbrand von 1737) verkündet, die Hoheitsrechte verlesen und Rügeverfahren durchgeführt.

Das Brüchtenverhör (Gerichtsbußen)

Die Festsetzung von Geld- und Sachstrafen (Brüchten) für kleinere Vergehen lag in der Zuständigkeit des Amtmanns. Da die Hälfte der Brüchteneinnahmen dem Amtmann persönlich zustand (die andere Hälfte fiel an das Domkapitel), kam es hierbei regelmäßig zu Kontrollen. Im 18. Jahrhundert entsandte das Domkapitel jährlich eigene Abordnungen zum Brüchtenverhör, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Das Appellationsgericht von 1639

Zur Professionalisierung der Rechtspflege und zur Beilegung von Kompetenzstreitigkeiten errichtete der Amtmann im Jahr 1639 ein eigenes amtsherrliches Appellationsgericht in Zons, für das er einen studierten Juristen als Kommissar einsetzte.

Das Verhältnis zur Zonser Bürgerschaft

Das Verhältnis zwischen dem landesherrlichen Amtmann und den Zonser Bürgern war durch ein System wechselseitiger Pflichten geregelt:

  • Der Huldigungseid: Bei Amtsantritt leistete die gesamte Bürgerschaft (angeführt vom ältesten Schöffen) dem Amtmann einen feierlichen Treueid auf dem Marktplatz. Sie schworen Gehorsam, Respekt und die Abwehr von Schaden für den Landesherrn.
  • Schutz und Privilegien: Im Gegenzug gelobte der Amtmann, die Bürger in "gnädigen Schutz und Schirm" zu nehmen und sie bei ihren alten, verbrieften Privilegien zu erhalten.
  • Kontrolle durch das Domkapitel: Um einen Machtmissbrauch des adligen Amtmanns gegenüber den Bürgern zu verhindern, durfte der Huldigungseid nur im Beisein von Deputierten des Domkapitels geleistet werden.

Konflikte und historische Ereignisse

Der Handstreich Ruprechts (1471) und die Abwehr der Burgunder (1475)

Während der Kölner Stiftsfehde besetzte Erzbischof Ruprecht von der Pfalz im Oktober 1471 Zons gewaltsam, um das Domkapitel zur Bewilligung neuer Steuern zu zwingen. Entgegen anderslautenden Angaben in der Literatur gibt es keine eindeutige Quelle, die einen burgundischen Sturmversuch auf Zons im April 1475 bestätigt.

Die Zonser Schweinefehde (1573)

Als Kurfürst Salentin von Isenburg im Herbst 1573 Zons besetzte, um die Hoheit über den Rheinzoll zu erzwingen, verweigerte das Domkapitel die Herausgabe. Nach dem Abzug Salentins setzte das Kapitel den Chorbischof Friedrich von Sachsen-Lauenburg als Amtmann ein. Salentin reagierte mit Gewalt, scheiterte jedoch am Widerstand der Bürger und des neuen Amtmanns. Infolgedessen trieben Salentins Soldaten 50 Schweine aus der Herde des Amtmanns aus dem Mühlenbusch (Hülchrath) als Beute fort. Diese berühmte "Zonser Schweinefehde" endete erst, als Salentin dem Amtmann eine finanzielle Entschädigung leisten musste.

Der Brüchtenstreit von 1633

Im Jahr 1633 kam es zu einem schweren Konflikt zwischen dem Amtmann Graf Wilhelm Salentin zu Salm-Reifferscheidt und dem Domkapitel. Der Amtmann hatte eigenmächtig und ohne Hinzuziehung der domkapitularischen Deputierten ein Brüchtenverhör abgehalten und die gesamten Strafgelder für sich behalten. Das Kapitel rügte diesen klaren Verstoß gegen die Teilungsrechte scharf.

Wirtschaftliche Absicherung, Einkünfte und Vergünstigungen

Das Amt des Amtmanns war äußerst lukrativ und mit zahlreichen Natural- und Geldbezügen ausgestattet:

  • Die alten Bezüge (15./16. Jahrhundert): Wilhelm von Nesselrode erhielt 1481 ein jährliches Gehalt von 380 Gulden, den Fuhrzoll, weitläufige Garten- und Weidelande, Holzrechte sowie die Jagd- und Fischereirechte im Amt.
  • Die Bezüge des 17. Jahrhunderts: Dem Amtmann standen jährlich 300 Gulden, 66 Gulden für Brandholz und Kleidergeld, beträchtliche Getreidemengen (80 Malter Roggen, 80 Malter Gerste und 100 Malter Hafer) sowie 2.000 Schanzen (Reisigbündel) für die Beheizung des Schlosses zu.
  • Transportprivilegien: Die Schiffer von Neuss waren verpflichtet, alle für den Amtmann und seinen Haushalt bestimmten Güter kostenfrei nach Zons zu transportieren.

Die "Pro Praesente"-Regelung des Domkapitels

Eine der wertvollsten Vergünstigungen für die adligen Amtmänner (da sie Domherren waren) war das kirchenrechtliche Privileg der Fiktivpräsenz: Wenn sie sich in Zons zur Erledigung von Amtsgeschäften aufhielten, wurden sie an der Domkirche in Köln als anwesend (pro praesente) geführt. Sie durften daher ihre vollen täglichen Präsenzgelder (Diäten) sowie ihre Erträge aus den Präbenden (Obedienzen) in Köln uneingeschränkt weiterbeziehen.

Die Besoldungsreform von 1712

Da die Eintreibung der vielfältigen Natural- und Gefällerechte im 17. Jahrhundert zunehmend zu Reibungspunkten führte, reformierte das Domkapitel im Jahr 1712 die Besoldung: Alle städtischen und amtsherrlichen Abgaben (Gefälle) wurden fortan direkt in die Rheinzollkasse geleitet. Im Gegenzug erhielt der Amtmann eine feste vierteljährliche Zahlung von 90 Reichstalern (360 Reichstaler jährlich) sowie einen regelmäßigen Deputatposten an Wein aus der Zollkasse ("Herrenwein").

Liste der Zonser Amtmänner und Amtsverwalter

  • (1382) – Cuno
  • (1392) – Stephan von Hochstaden
  • –1454 – Johann von Gymnich
  • 1454 — 1461 – Wilhelm von Nesselrode
  • 1461 — 1463 – Alef von der Recke
  • 1463 — 1477 – Wilhelm von Nesselrode
  • (1472) – Witgin van dem Broiche
  • 1477 — 1481 – Stephan von Simmern
  • 1481 – Hermann von Wied
  • 1491 — 1505 – Gerhard Quadt, Herr zu Landskron
  • 1506 – Andreas von Fischenich, gen. von Bell
  • (1510) – Heinrich Schall von Bell
  • (1512)— 1518 – Thomas von Rheineck
  • 1518 — 1519 – Georg von Sayn-Witgenstein
  • 1519 – Johann von Eppstein
  • 1522 — 1533 – Vinzenz Laer
  • 1533 – Jakob Rheingraf
  • – 1540 – Reinhard von Leiningen-Westerburg
  • – 1546 – Heinrich von Stolberg-Wernigerrode
  • (1549)—(1551) – Albert Hontzeler
  • 1555 – Hermann Quadt
  • – 1562 – Friedrich von Wied
  • 1562 — 1567 – Georg von Sayn-Wittgenstein
  • 1567 — 1573 – Heinrich von Sayn-Wittgenstein
  • 1573 — 1574 – Friedrich von Sachsen und Hermann Adolf von Solms (Verwalter)
  • 1573 — 1586 – Friedrich von Sachsen
  • 1586 — 1604 – Arnold von Manderscheid
  • 1607 — 1634 – Wilhelm Salentin von Salm-Reifferscheid
  • 1634 — 1663 – Franz von Lothringen
  • Mitte 17. Jahrhundert – Heinrich de St. Georgio (Verwalter)
  • 1663 — 1667 – Leopold Friedrich Truchseß
  • 1667 — 1667 – Franz Wilhelm Egon von Fürstenberg
  • 1667 — 1695 – Franz Bernhard von Nassau
  • 1680er Jahre – Johannes Paul Mappius (Verwalter)
  • 1695 — 1725 – Christian August von Sachsen
  • 1725 — 1727 – Maximilian Philipp von Manderscheid
  • 1727 — 1731 – Johann Friedrich von Manderscheid
  • 1731 — 1748 – Johann Fugger
  • 1748 — 1756 – Joseph von Königsegg
  • 1757 — 1781 – Franz Bernhard Mappius (Verwalter)
  • 1756 — 1761 – Maximilian Friedrich von Königsegg
  • 1761 — 1786 – Joseph Karl Wunibald Erbtruchsess
  • 1781 — 1792 – Peter Joseph Mappius (Verwalter)
  • 1786 — 1796 – Karl Aloys von Königsegg
  • 1796 — – Ernst von Königsegg-Aulendorf

Literatur

  • Hansmann, Aenne: Geschichte von Stadt und Amt Zons. Mit einem Beitrag von Artur Elicker, Jakob Justenhoven und Herbert Milz. Düsseldorf 1973.
  • Hansmann, Aenne / Wensky, Margret: Rheinischer Städteatlas, Lieferung IV, Nr. 25: Zons. 2. verbesserte und ergänzte Auflage, Köln 1990.