Brauweiler (Kloster): Unterschied zwischen den Versionen
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''' | Die Geschichte der ehemaligen '''Benediktinerabtei St. Nikolaus und St. Medardus in Brauweiler''' ist über fast viereinhalb Jahrhunderte hinweg auf das Engste mit der kirchenrechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Stadt Zons sowie des heute rechtsrheinischen Gutes Haus Bürgel verknüpft. Von der Inkorporation der Pfarrrechte im 14. Jahrhundert bis zur Säkularisation im Zuge der französischen Herrschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts stellten die Brauweiler Benediktiner ausnahmslos die Seelsorger des Zonser Kirchspiels. Das reiche, bis heute im Zonser Pfarrarchiv bewahrte Quellenmaterial sowie die erhaltenen barocken Baudenkmäler zeugen von dieser prägenden Epoche lokaler Geschichte. | ||
Das ''' | == Einführung und historischer Kontext == | ||
Die Abtei Brauweiler wurde im Jahre 1024 durch den lothringischen Pfalzgrafen Ezzo und seine Gemahlin Mathilde, eine Tochter Kaiser Ottos II., als ezzonisches Familienkloster gegründet. Unter der Führung des Benediktinerordens entwickelte sich das Kloster rasch zu einem der bedeutendsten geistlichen und territorialen Zentren im Erzbistum Köln. Die wirtschaftliche Basis der Abtei beruhte auf Schenkungen der Stifterfamilie sowie auf dem systematischen Erwerb von Rechten und Ländereien im rheinischen Raum, im sogenannten Niederstift des Erzstifts Köln sowie an der Mosel. | |||
Die weit entfernte Pfarrei St. Martinus in Zons und die Mutterkirche St. Maternus in Bürgel stellten für die Abtei über Jahrhunderte eine der lukrativsten und administrativ bedeutendsten Auslandsbesitzungen dar. Erst die durch die französische Revolutionszeit erzwungenen Umbrüche und das offizielle Aufhebungsdekret vom 9. Juni 1802 bereiteten der klösterlichen Ära in Brauweiler und damit auch der seelsorgerischen Herrschaft über Zons ein jähes Ende. | |||
== Die Anfänge: Inkorporation (1361) und Gütertausch (1368) == | |||
=== Die Inkorporation durch Erzbischof Wilhelm von Gennep (1361) === | |||
In der Mitte des 14. Jahrhunderts befand sich die Abtei Brauweiler in einer schweren wirtschaftlichen Krise, die durch Kriege, die große Pestepidemie von 1349 und die allgemeine Geldentwertung verschärft worden war. In dieser Situation gelang es Hermann Zobbe aus Ingendorf, der seit 1352 als Pfarrer in Bürgel wirkte und 1361 zum Abt von Brauweiler gewählt wurde, das kirchenrechtliche Patronat über die Pfarrei Bürgel mitsamt der Zonser Kapelle für sein Kloster zu sichern. | |||
Reinhard Zobbe, der Bruder des Abtes, hatte das Anwesen Bürgel und das Patronat zuvor erworben. Unter dem Einfluss seines Bruders übertrug er diese Rechte an die Abtei Brauweiler. Am 14. Juni 1361 vollzog der Kölner Erzbischof Wilhelm von Gennep mit Zustimmung des Domkapitels die offizielle Inkorporation der Pfarrkirche Bürgel mitsamt der davon abhängigen Kapelle in Zons in das Kloster Brauweiler. Damit wurden die Altäre, die Seelsorgerechte und die beträchtlichen Zehnteinnahmen der Abtei zur materiellen Unterstützung der Mönchsgemeinschaft zugewiesen. | |||
=== Der folgenschwere Tausch mit der Abtei Deutz (1368) === | |||
Obwohl die Inkorporation der Abtei Brauweiler die seelsorgerischen Rechte übertrug, befand sich der eigentliche Hof Bürgel mitsamt dem formellen Patronatsrecht noch im Besitz der Abtei Deutz, die Bürgel bereits im frühen 11. Jahrhundert durch Erzbischof Heribert von Köln erhalten hatte. Um die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu vereinfachen, schlossen die Äbte von Brauweiler und Deutz am 20. Juli 1368 einen weitreichenden Tauschvertrag. | |||
Brauweiler besaß ein Allodialgut mitsamt dem Patronat im linksrheinischen Düsseldorf-Bilk. Da Bilk für die Abtei Deutz geografisch günstiger und bequemer zu bewirtschaften war, während Bürgel und die Tochterkapelle Zons näher an Brauweiler lagen, einigten sich die Klöster auf einen Gütertausch: Deutz erhielt den Hof Bilk, während die Abtei Brauweiler den Hof Bürgel mitsamt dem Patronatsrecht über die Pfarrkirche Bürgel und die Kapelle Zons übernahm. Der Tauschvertrag wurde von Erzbischof Cuno von Trier in Vertretung des Kölner Erzbischofs feierlich bestätigt. | |||
Obwohl Brauweiler das landwirtschaftliche Gut Bürgel bereits im Jahre 1375 an den Ritter Gerhard von Kniprode verkaufte, behielt das Kloster das kirchenrechtliche Patronat und das Recht zur Zehnterhebung auf beiden Seiten des Rheins dauerhaft in seinem Besitz. | |||
== Das kirchenrechtliche Verhältnis: Die Richtigstellung der Bürgel-Zons-Hierarchie == | |||
=== Die traditionelle Sichtweise und ihre Dekonstruktion durch Marion Roehmer === | |||
In der älteren lokalgeschichtlichen Literatur – so auch im Standardwerk von Aenne Hansmann aus dem Jahr 1973 – wurde das kirchenrechtliche Verhältnis zwischen Zons und Bürgel meist unkritisch als ein von Anfang an bestehendes, naturgegebenes Abhängigkeitsverhältnis dargestellt. Demnach galt die Maternuskapelle in Bürgel seit dem frühen Mittelalter als die absolute Mutterkirche, während Zons von Natur aus lediglich eine unbedeutende, abhängige Tochterkapelle gewesen sei. Erst die neuere bauhistorische und archäologische Forschung von Marion Roehmer hat dieses tradierte Bild grundlegend dekonstruiert und auf eine wissenschaftlich verlässliche Basis gestellt. | |||
=== Die historische Priorität der Zonser Martinskirche === | |||
Die Ausgrabungen, die in den 1980er Jahren im inneren Hof der Burg Friedestrom in Zons durchgeführt wurden, brachten spektakuläre Funde zutage. Archäologisch konnte nachgewiesen werden, dass im Zonser Schlossbereich bereits im späten 8. Jahrhundert (der merowingisch-karolingischen Epoche) eine erste kleine Holzkapelle stand. Dieser folgten bis zum 13. Jahrhundert vier sukzessive Steinbauten, die als herrschaftliche Eigenkirche des dortigen erzbischöflichen Fronhofs dienten. Die erste steinerne Saalkirche entstand bereits um das Jahr 1000. | |||
Die dem heiligen Maternus geweihte Kirche in Bürgel taucht in den historischen Schriftquellen dagegen erst wesentlich später auf. Die älteste seriöse Erwähnung einer Kirche oder Kapelle in Bürgel stammt erst aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (Bestätigung des Papstes Eugen III. von 1147). Archäologisch und kirchenhistorisch steht fest, dass die Kirche in Zons deutlich älter war als diejenige in Bürgel und für fast vier Jahrhunderte die einzige kontinuierliche Sakralstätte in diesem gesamten rheinischen Auenraum darstellte. Bürgel entstand erst im 12. Jahrhundert als jüngere Eigenkirche des dortigen Deutzer Wirtschaftshofes. | |||
=== Die Entstehung des Filialverhältnisses als spätes Gewohnheitsrecht === | |||
Da die Zonser Martinskirche historisch älter war, stellt sich die Frage, wie es zu der späteren Unterordnung unter Bürgel kam. Die Forschung von Marion Roehmer zeigt, dass das "Mutter-Tochter-Verhältnis" keineswegs der ursprüngliche Zustand war. Vielmehr entwickelte sich die kirchenrechtliche Vormachtstellung Bürgels erst im späten 13. Jahrhundert als Folge regionaler Machtverschiebungen. | |||
Die ritterlichen Lehnsnehmer des Deutzer Hofes in Bürgel bauten ihren territorialen und kirchenpolitischen Einfluss im Umland gezielt aus, während der erzbischöfliche Fronhof in Zons an Bedeutung verlor, insbesondere nach der Zerstörung der ersten Zonser Burg im Jahr 1288 nach der Schlacht von Worringen. Aus diesem im späten 13. Jahrhundert etablierten politischen Übergewicht der Bürgeler Lehnsherren erwuchs ein kirchenrechtliches Gewohnheitsrecht. Dieses Gewohnheitsrecht, das Bürgel die Oberordnung gab, verfestigte sich erst im 14. Jahrhundert und wurde schließlich in den Inkorporationsurkunden von 1361 und dem Tauschvertrag von 1368 schriftlich fixiert – just zu jener Zeit, als Erzbischof Friedrich von Saarwerden die Stadt Zons neu gründete und die alte herrschaftliche Burgkirche im Zuge des Festungsbaus niederlegen ließ. | |||
== Das Zonser Pfarramt unter Brauweiler Herrschaft == | |||
=== Das kirchenrechtliche Kuriosum nach dem Rheindurchbruch (1374) === | |||
Unmittelbar nach der Stadterhebung von Zons (1373) und der Übertragung der Pfarrrechte an das Kloster Brauweiler ereignete sich eine Naturkatastrophe, die das Kirchspiel vor immense administrative Probleme stellte. Vermutlich im Frühjahr 1374 verursachte ein extremes Rheinhochwasser einen gewaltigen Durchbruch des Bürgeler Mäanders. Der Rhein verlagerte sein Bett dauerhaft nach Westen und floss fortan unmittelbar an den neuen Stadtmauern von Zons vorbei. | |||
Durch diese Flussbettverlagerung wurde das Gut Haus Bürgel mitsamt der offiziellen Pfarrkirche St. Maternus von der linken auf die rechte Rheinseite gespült. Die Zonser Bürger waren nun physisch von ihrer Pfarrkirche getrennt. Trotz dieser geographischen Zäsur hielt die Abtei Brauweiler aus kirchenpolitischen Gründen zäh an den überkommenen rechtlichen Strukturen fest. Die Zonser waren gezwungen, für Taufen und Begräbnisse mit Booten über den reißenden Strom nach Bürgel überzusetzen. | |||
Erst im Jahr 1423 gestand Erzbischof Dietrich von Moers den Zonsern ein eigenes Taufbecken in der 1408 fertiggestellten neuen gotischen Stadtkirche St. Martinus zu. Dennoch blieb der formelle Vorrang Bürgels bestehen. Dieser manifestierte sich in einer alljährlichen rituellen Karsamstagsprozession: Die Zonser Geistlichen und Bürger mussten per Boot nach Bürgel übersetzen, um dort das Taufwasser für St. Martinus segnen zu lassen und einzuholen. Erst am 17. Dezember 1593 hob der Kölner Generalvikar Peter Gropper dieses kirchenrechtliche Kuriosum offiziell auf. Er erhob die Zonser Kirche St. Martinus zur eigenständigen Pfarrkirche, während Bürgel den Ehrentitel "Mutterkirche" behielt und fast alle Pfarreinkünfte an Zons verlor. | |||
=== Das Wahl- und Präsentationsverfahren der Zonser Pfarrer === | |||
Die Pfarrei Zons stellte im Klosterverband von Brauweiler eine der einflussreichsten und wirtschaftlich lukrativsten Stellen dar. Die Einsetzung der Pfarrer unterlag daher einem streng geregelten Verfahren innerhalb der Abtei. Das Vorschlagsrecht lag bei den vier klösterlichen Offizialen: dem Prior, dem Hauptkellner, dem Hospitalar und dem Thesaurar oder Kustos des Klosters. Diese wählten einen Kandidaten aus ihrer Mitte aus, der anschließend dem Kölner Domkapitel präsentiert wurde. Das Domkapitel, das seit der Verpfändung von Stadt und Zoll im Jahr 1463 die tatsächliche Landesherrschaft über Zons ausübte, besaß das offizielle Investiturrecht und setzte den Pfarrer feierlich in sein Amt ein. | |||
=== Die klösterliche Disziplin: Die Eidpflicht von 1517 === | |||
Die relative Unabhängigkeit der Zonser Pfarrer von der täglichen sozialen Kontrolle der Abtei und die beträchtlichen Pfründeneinnahmen führten im Kloster immer wieder zu der Befürchtung, die in Zons tätigen Mönche könnten sich der klösterlichen Disziplin entziehen. Um dem entgegenzuwirken, erwirkte der Brauweiler Abt Johannes von Lünen – selbst von 1501 bis 1515 Pfarrer in Zons – im Jahr 1517 eine offizielle Bulle des Papstes Leo X. | |||
Diese Eidbulle verpflichtete jeden Zonser Pfarrer bei seinem Amtsantritt zu einem feierlichen Gehorsamseid gegenüber dem Abt und den Offizialen des Klosters. Der Pfarrer musste geloben: | |||
* sich in Kleidung, Tonsur und Lebenswandel stets an die mönchischen Benediktinerregeln zu halten, | |||
* die kirchenrechtlichen Verhältnisse in Zons und Bürgel nicht eigenmächtig zu verändern, | |||
* alljährlich dem Kloster eine detaillierte Rechnungslegung über alle Einnahmen vorzulegen, | |||
* die Pfarrei nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Abtes zu resignieren oder zu verlassen. | |||
=== Bedeutende klösterliche Karrieren und Konflikte === | |||
Die hohe administrative Bedeutung des Zonser Pfarramtes zeigt sich darin, dass die Stelle oft als direktes Sprungbrett für das höchste Amt innerhalb der Abtei diente. Insgesamt fünf Zonser Pfarrer stiegen unmittelbar nach ihrer Amtszeit in Zons zu Äbten des Klosters Brauweiler auf: | |||
* Hermann Zobbe (Pfarrer 1352–1361, Abt 1361–1401) | |||
* Johannes von Wied (Pfarrer 1491–1498, Abt 1498–1515) | |||
* Johannes von Lünen (Pfarrer 1501–1515, Abt 1515–1531) | |||
* Edmund Schmitz (Pfarrer 1718–1722, Abt 1722–1753) | |||
* Beda Groten (Pfarrer 1739–1753, Abt 1753–1756) | |||
Dass das Verhältnis zwischen dem Mutterkloster und den Pfarrern in Zons nicht immer reibungslos verlief, zeigt das Beispiel von Maurus Dunwaldt (Pfarrer in Zons 1666–1690). Dunwaldt agierte in Zons mit ausgeprägtem Selbstbewusstsein und weigerte sich beharrlich, die geforderten jährlichen Rechnungsprüfungen durch die klösterlichen Visitatoren zuzulassen. Er strebte eine weitgehende kirchenrechtliche Autonomie an. Nach jahrelangem Streit, mehreren bischöflichen Visitationen und der Androhung der gänzlichen Exkommunikation wurde Dunwaldt schließlich wegen Ungehorsams vorübergehend suspendiert. Erst nach seiner formellen Unterwerfung durfte er sein Amt wieder aufnehmen. | |||
== Wirtschaftliche Verflechtungen und der Zonser Zehnt == | |||
=== Der Zehnthof und seine Organisation === | |||
Die materielle Versorgung der Pfarrei und der Abtei beruhte im Wesentlichen auf dem großen und kleinen Zehnt, der in der fruchtbaren Zonser Flur, insbesondere im Broich, auf dem Grind und in der Altrheinniederung erhoben wurde. Der Zehnt, der historisch ein Zehntel der landwirtschaftlichen Erträge an Getreide (großer Zehnt) sowie an Vieh und Gemüse (kleiner Zehnt) darstellte, wurde am Zonser Zehnthof gesammelt. | |||
Dieser Zehnthof war ein bedeutender Wirtschaftskomplex im Süden der Stadt. Da die Abtei Brauweiler die landwirtschaftliche Verwaltung nicht selbst durchführen konnte, wurde der Zehnthof meist an wohlhabende Gutsbesitzer verpachtet. Eine bemerkenswerte Konstellation ergab sich im Jahr 1782, als Christian Aldenhoven, ein Mitglied der führenden Zonser Honoratiorenfamilie und direkter Vetter des amtierenden Brauweiler Abtes Anselm Aldenhoven, den Zehnthof pachtete. | |||
Die jährliche Pachtabwicklung war mit traditionellen Ritualen verknüpft. Dazu gehörte das sogenannte "Zehntessen", ein festliches Mahl, das der Pächter für die Zonser Schöffen, Gerichtsbeamten und die klösterlichen Vertreter auszurichten hatte. Dieses Essen diente der Pflege der sozialen Beziehungen und der formellen Bestätigung der ordnungsgemäßen Abgabe. | |||
=== Der Bauunterhalt und historische Streitigkeiten === | |||
Ein ständiger Konfliktherd zwischen der Abtei Brauweiler und dem Kölner Domkapitel war die Frage des Bauunterhalts für die Zonser Kirche. Nach mittelalterlichem Kirchenrecht war der Zehntherr (Brauweiler) für den Unterhalt des Kirchenschiffs (navis) zuständig, während der jeweilige Pfarrer den Chorraum (chorus) zu unterhalten hatte. | |||
Nach den verheerenden Stadtbränden von 1547 und 1620, bei denen auch die gotische Martinskirche schwer beschädigt wurde, kam es zu heftigen Rechtsstreitigkeiten. Nach dem Brand von 1547 weigerte sich die Abtei Brauweiler beharrlich, die Wiederaufbaukosten zu tragen, mit dem Argument, Zons sei kirchenrechtlich nur eine Kapelle und keine eigenständige Pfarrei. Das Domkapitel musste schließlich die Hauptlast des Wiederaufbaus tragen. Nach dem verheerenden Brand von 1620 blieb das Domkapitel jedoch hart und leistete keinerlei finanzielle Zuschüsse. Der Zonser Pfarrer und die Abtei Brauweiler mussten die schweren Schäden am Dach, an den Gewölben und den Neubau des Glockenturms (vollendet 1630) vollständig aus eigenen Mitteln und den Pfründen der Kirchengemeinde finanzieren. | |||
== Bildung, Wissenschaft und Kultur der Brauweiler Mönche in Zons == | |||
=== Das theologische Bildungsniveau === | |||
Die seelsorgerische Tätigkeit der Brauweiler Benediktiner in Zons war von einem hohen Bildungsanspruch geprägt. Da die Pfarrei Zons zu den bedeutendsten Pfründen des Ordens gehörte, wurden fast ausschließlich Mönche nach Zons entsandt, die eine umfassende akademische Ausbildung genossen hatten. Viele der Pfarrer hatten an der Kölner Universität studiert und absolvierten ihre theologische und philosophische Ausbildung im renommierten Brauweiler Seminar, das im Brauweiler Hof in der Kölner Pfuhlstraße eingerichtet war. | |||
Die Pfarrer traten in Zons oft als Gelehrte, Juristen und Chronisten in Erscheinung. So verfasste der Zonser Pfarrer Hermann von Geldern (Pfarrer 1568–1586) eine bedeutende theologische Regelerklärung des heiligen Benedikt. Pfarrer Andreas Winckens (Pfarrer 1624–1649), der sich zuvor als Kaplan bewährt hatte, gilt als einer der wichtigsten Chronisten der ''Acta Abbatum Brauweilerensium'' und legte die Grundlagen für die systematische Erfassung der klösterlichen Geschichte. | |||
=== Das barocke Bauerbe in Zons === | |||
Die kulturelle Blütezeit der Abtei Brauweiler im 18. Jahrhundert spiegelt sich bis heute unübersehbar im Stadtbild von Zons wider. Mehrere bedeutende historische Gebäude wurden auf Initiative der Brauweiler Pfarrer errichtet: | |||
* Die historische Pfarrscheune (1754): Unter dem Pfarrer Beda Groten (dem späteren Abt) wurde im Jahr 1754 die monumentale Zehntscheune an der heutigen Hubertusstraße errichtet. Das Gebäude diente der Lagerung der Zehntabgaben und wurde im Jahr 1993 im Rahmen der 400-Jahr-Feier der Pfarre aufwendig restauriert. Heute fungiert die Pfarrscheune als zentrales kulturelles Begegnungszentrum der Stadt. | |||
* Das barocke Pfarrhaus (1770): Im Jahr 1770 errichtete der Pfarrer Ferdinand Bodifé (Pfarrer in Zons 1762–1785) das heute noch erhaltene, repräsentative barocke Pfarrhaus gegenüber dem Hauptportal der Kirche. Über dem Hauptportal des rosa verputzten Gebäudes sind in einer kunstvollen Kartusche die Initialen des Bauherrn "F. B." bis heute sichtbar. | |||
* Stiftungen und Kunstschätze: Die Pfarrer bereicherten die Ausstattung der Kirche durch wertvolle Kunststiftungen. Der Pfarrer Johannes Boesten (Pfarrer 1713–1718) stiftete eine prachtvolle barocke Silbermonstranz, die bis heute bei feierlichen Prozessionen der Gemeinde verwendet wird. Edmund Schmitz hinterließ der Kirche kostbare Messgewänder und liturgische Geräte. In der Pfarrgemeinde werden zudem die historischen Porträts der Äbte Schmitz und Groten bis heute als Zeugnisse dieser engen Verbundenheit bewahrt. | |||
== Das Ende der klösterlichen Ära == | |||
=== Die Franzosenzeit und der Übergang ab 1794 === | |||
Mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen im Herbst 1794 endete die jahrhundertelange Ordnung im linksrheinischen Gebiet des Erzbistums Köln jäh. Die Mönche der Abtei Brauweiler mussten fliehen, und die Verwaltung von Stadt und Amt Zons wurde nach französischem Muster radikal umgestaltet. Zons verlor seine Privilegien und wurde zu einer einfachen Mairie im Kanton Dormagen degradiert. | |||
=== Die demokratische Volkswahl von 1801 === | |||
Eine bemerkenswerte Zäsur ereignete sich im Jahr 1801. Nach dem Tod des Pfarrers Beda Clever verlangten die französischen Behörden eine Neubesetzung der Pfarrstelle nach den Grundsätzen der neuen republikanischen Ordnung. Anstatt der traditionellen Präsentation durch den Abt und die Offizialen von Brauweiler wurde der letzte Brauweiler Mönch in Zons, Gereon Joseph Löhr, am 9. April 1801 direkt von der Zonser Bevölkerung zum Pfarrer gewählt. Diese demokratische Volkswahl war ein absolutes Novum in der Geschichte des Kirchspiels. | |||
=== Die Säkularisation (1802/03) und das Nachspiel === | |||
Mit dem Reichsdeputationshauptschluß und der offiziellen Säkularisation im Jahr 1802/03 wurde die Abtei Brauweiler endgültig aufgelöst. Sämtliche Besitztümer des Klosters in Zons, darunter der bedeutende Zehnthof, wurden vom französischen Staat beschlagnahmt und im Jahr 1803 öffentlich versteigert. Der Gutsbesitzer Matthias Melchior Aldenhoven ersteigerte den Zehnthof für einen hohen Betrag und überführte ihn in Privatbesitz. | |||
Gereon Joseph Lohr wirkte nach der Aufhebung seines Heimatklosters als weltlicher Priester des neugegründeten Bistums Aachen weiter in Zons. Erst im Jahr 1826 verzichtete er aus Altersgründen offiziell auf seine Pfarrstelle. Mit seinem Verzicht endete nach genau 474 Jahren die ununterbrochene Ära der seelsorgerischen Betreuung von Zons durch die Mönche der Benediktinerabtei Brauweiler. | |||
== Archivquellen im Pfarrarchiv Zons (Notitia und Series Pastorum) == | |||
Für die moderne Geschichtsforschung stellt das Pfarrarchiv St. Martinus in Zons eine Quelle von unschätzbarem Wert dar. Die Brauweiler Pfarrer führten die Kirchenbücher und administrativen Register mit äußerster kaufmännischer und wissenschaftlicher Präzision. | |||
Bedeutend ist das im 18. Jahrhundert angelegte Register mit dem lateinischen Titel ''Notitia Ecclesiae parochialis in Bürgel et Capellae in Zons''. Diese Chronik enthält neben detaillierten Angaben zu den kirchlichen Liegenschaften und Zehntrechten die vollständige Series Pastorum Zontinensium ex Monasterio Brauweilerense – eine lückenlose Liste und Kurzbiografie aller in Zons tätigen Brauweiler Mönche. | |||
Zusammen mit den im historischen Archiv der Abtei Brauweiler geführten ''Acta Abbatum Brauweilerensium'' (die heute in Abschriften im Pfarrarchiv vorliegen) bildet dieses amtliche Schriftgut das verlässliche Fundament, auf dem die gemeinsame, reiche Geschichte von Zons, Haus Bürgel und der Abtei Brauweiler lückenlos rekonstruiert werden kann. | |||
== Literatur == | |||
* Auler, Jost: Schurken, Schmuggler & Gerichte. Auf den Spuren historischer Kriminalfälle im alten Zons. Dormagen 2007. | |||
* Hansmann, Aenne: ''Geschichte von Stadt und Amt Zons. Mit einem Beitrag von Artur Elicker, Jakob Justenhoven und Herbert Milz.'' Düsseldorf 1973. | |||
* Hansmann, Aenne / Wensky, Margret: ''Rheinischer Städteatlas Zons.'' Lieferung IV, Nr. 25, 1978, 2. verbesserte und ergänzte Auflage, Köln 1990. | |||
* Heidkamp, Peter: Mönche aus Brauweiler als Pfarrer in Zons. Series Pastorum Zontinensium ex Monasterio Brauweilerense. In: ''Pulheimer Beiträge zur Geschichte und Heimatkunde'' 19 (1995), S. 65–77. | |||
* Kempis, Inken: Beda Groten – Pfarrer von Zons und 49. Abt des Klosters Brauweiler. In: ''Vereinsmitteilungen des Geschichtsvereins für Dormagen, Nievenheim und Zons'', Heft 3/1987 (unpaginiert). | |||
* Lacomblet, Theodor Joseph: ''Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstiftes Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden.'' 4 Bände, Düsseldorf 1840–1858 (Nachdruck Aalen 1966). | |||
* Roehmer, Marion: Hier Zons – hier Haus Bürgel. Zur Frage des gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses der Kirchen von Zons und Bürgel im Mittelalter. In: Franz-Josef Radmacher / Stefan Kronsbein (Hrsg.): ''Archiv und Erinnerung im Rhein-Kreis Neuss. Festschrift für Karl Emsbach'' (= ''Schriftenreihe des Kreisheimatbundes Neuss e.V.'', Nr. 18). Neuss 2011, S. 283–290. | |||
* Schmidt, Hans-Willi: Das Rätsel im Rathaus [zwei Gemälde von Brauweiler Äbten des 18. Jahrhunderts]. In: ''Historisches Jahrbuch der Stadt Dormagen'' 1981 (= ''Historische Schriftenreihe der Stadt Dormagen'', Nr. 2), Köln/Bonn 1981, S. 116–117. | |||
* Schmidt, Hans-Willi: Zonser Pfarrer kamen aus Brauweiler. In: ''Historisches Jahrbuch der Stadt Dormagen'' 1981 (= ''Historische Schriftenreihe der Stadt Dormagen'', Nr. 2), Köln/Bonn 1981, S. 117–119. | |||
* Schmidt, Hans-Willi: Ärger mit einer alten Scheune [Zonser Pfarrscheune]. In: ''Historisches Jahrbuch der Stadt Dormagen'' 1981 (= ''Historische Schriftenreihe der Stadt Dormagen'', Nr. 2), Köln/Bonn 1981, S. 119–121. | |||
* Schreiner, Peter: ''Die Geschichte der Abtei Brauweiler bei Köln 1024–1802'' (= ''Pulheimer Beiträge zur Geschichte und Heimatkunde'', 21. Sonderveröffentlichung). Pulheim 2001. | |||
* Wisplinghoff, Erich: ''Die Benediktinerabtei Brauweiler'' (= ''Germania Sacra'', Neue Folge 29, Das Erzbistum Köln, Band 5). Berlin / New York 1992. | |||
* Wisplinghoff, Erich: Die Urkundenfälschungen aus dem Benediktinerkloster Brauweiler bei Köln. In: ''Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins'' 31/32 (1956/57), Köln 1957, S. 32–73. | |||
* Wisplinghoff, Erich: Untersuchungen zur Wirtschafts- und Besitzgeschichte der Benediktinerabtei Brauweiler bei Köln. In: ''Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins'' 43 (1971), Köln 1971, S. 131–191. | |||
Version vom 13. August 2026, 19:22 Uhr
Die Geschichte der ehemaligen Benediktinerabtei St. Nikolaus und St. Medardus in Brauweiler ist über fast viereinhalb Jahrhunderte hinweg auf das Engste mit der kirchenrechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Stadt Zons sowie des heute rechtsrheinischen Gutes Haus Bürgel verknüpft. Von der Inkorporation der Pfarrrechte im 14. Jahrhundert bis zur Säkularisation im Zuge der französischen Herrschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts stellten die Brauweiler Benediktiner ausnahmslos die Seelsorger des Zonser Kirchspiels. Das reiche, bis heute im Zonser Pfarrarchiv bewahrte Quellenmaterial sowie die erhaltenen barocken Baudenkmäler zeugen von dieser prägenden Epoche lokaler Geschichte.
Einführung und historischer Kontext
Die Abtei Brauweiler wurde im Jahre 1024 durch den lothringischen Pfalzgrafen Ezzo und seine Gemahlin Mathilde, eine Tochter Kaiser Ottos II., als ezzonisches Familienkloster gegründet. Unter der Führung des Benediktinerordens entwickelte sich das Kloster rasch zu einem der bedeutendsten geistlichen und territorialen Zentren im Erzbistum Köln. Die wirtschaftliche Basis der Abtei beruhte auf Schenkungen der Stifterfamilie sowie auf dem systematischen Erwerb von Rechten und Ländereien im rheinischen Raum, im sogenannten Niederstift des Erzstifts Köln sowie an der Mosel.
Die weit entfernte Pfarrei St. Martinus in Zons und die Mutterkirche St. Maternus in Bürgel stellten für die Abtei über Jahrhunderte eine der lukrativsten und administrativ bedeutendsten Auslandsbesitzungen dar. Erst die durch die französische Revolutionszeit erzwungenen Umbrüche und das offizielle Aufhebungsdekret vom 9. Juni 1802 bereiteten der klösterlichen Ära in Brauweiler und damit auch der seelsorgerischen Herrschaft über Zons ein jähes Ende.
Die Anfänge: Inkorporation (1361) und Gütertausch (1368)
Die Inkorporation durch Erzbischof Wilhelm von Gennep (1361)
In der Mitte des 14. Jahrhunderts befand sich die Abtei Brauweiler in einer schweren wirtschaftlichen Krise, die durch Kriege, die große Pestepidemie von 1349 und die allgemeine Geldentwertung verschärft worden war. In dieser Situation gelang es Hermann Zobbe aus Ingendorf, der seit 1352 als Pfarrer in Bürgel wirkte und 1361 zum Abt von Brauweiler gewählt wurde, das kirchenrechtliche Patronat über die Pfarrei Bürgel mitsamt der Zonser Kapelle für sein Kloster zu sichern.
Reinhard Zobbe, der Bruder des Abtes, hatte das Anwesen Bürgel und das Patronat zuvor erworben. Unter dem Einfluss seines Bruders übertrug er diese Rechte an die Abtei Brauweiler. Am 14. Juni 1361 vollzog der Kölner Erzbischof Wilhelm von Gennep mit Zustimmung des Domkapitels die offizielle Inkorporation der Pfarrkirche Bürgel mitsamt der davon abhängigen Kapelle in Zons in das Kloster Brauweiler. Damit wurden die Altäre, die Seelsorgerechte und die beträchtlichen Zehnteinnahmen der Abtei zur materiellen Unterstützung der Mönchsgemeinschaft zugewiesen.
Der folgenschwere Tausch mit der Abtei Deutz (1368)
Obwohl die Inkorporation der Abtei Brauweiler die seelsorgerischen Rechte übertrug, befand sich der eigentliche Hof Bürgel mitsamt dem formellen Patronatsrecht noch im Besitz der Abtei Deutz, die Bürgel bereits im frühen 11. Jahrhundert durch Erzbischof Heribert von Köln erhalten hatte. Um die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu vereinfachen, schlossen die Äbte von Brauweiler und Deutz am 20. Juli 1368 einen weitreichenden Tauschvertrag.
Brauweiler besaß ein Allodialgut mitsamt dem Patronat im linksrheinischen Düsseldorf-Bilk. Da Bilk für die Abtei Deutz geografisch günstiger und bequemer zu bewirtschaften war, während Bürgel und die Tochterkapelle Zons näher an Brauweiler lagen, einigten sich die Klöster auf einen Gütertausch: Deutz erhielt den Hof Bilk, während die Abtei Brauweiler den Hof Bürgel mitsamt dem Patronatsrecht über die Pfarrkirche Bürgel und die Kapelle Zons übernahm. Der Tauschvertrag wurde von Erzbischof Cuno von Trier in Vertretung des Kölner Erzbischofs feierlich bestätigt.
Obwohl Brauweiler das landwirtschaftliche Gut Bürgel bereits im Jahre 1375 an den Ritter Gerhard von Kniprode verkaufte, behielt das Kloster das kirchenrechtliche Patronat und das Recht zur Zehnterhebung auf beiden Seiten des Rheins dauerhaft in seinem Besitz.
Das kirchenrechtliche Verhältnis: Die Richtigstellung der Bürgel-Zons-Hierarchie
Die traditionelle Sichtweise und ihre Dekonstruktion durch Marion Roehmer
In der älteren lokalgeschichtlichen Literatur – so auch im Standardwerk von Aenne Hansmann aus dem Jahr 1973 – wurde das kirchenrechtliche Verhältnis zwischen Zons und Bürgel meist unkritisch als ein von Anfang an bestehendes, naturgegebenes Abhängigkeitsverhältnis dargestellt. Demnach galt die Maternuskapelle in Bürgel seit dem frühen Mittelalter als die absolute Mutterkirche, während Zons von Natur aus lediglich eine unbedeutende, abhängige Tochterkapelle gewesen sei. Erst die neuere bauhistorische und archäologische Forschung von Marion Roehmer hat dieses tradierte Bild grundlegend dekonstruiert und auf eine wissenschaftlich verlässliche Basis gestellt.
Die historische Priorität der Zonser Martinskirche
Die Ausgrabungen, die in den 1980er Jahren im inneren Hof der Burg Friedestrom in Zons durchgeführt wurden, brachten spektakuläre Funde zutage. Archäologisch konnte nachgewiesen werden, dass im Zonser Schlossbereich bereits im späten 8. Jahrhundert (der merowingisch-karolingischen Epoche) eine erste kleine Holzkapelle stand. Dieser folgten bis zum 13. Jahrhundert vier sukzessive Steinbauten, die als herrschaftliche Eigenkirche des dortigen erzbischöflichen Fronhofs dienten. Die erste steinerne Saalkirche entstand bereits um das Jahr 1000.
Die dem heiligen Maternus geweihte Kirche in Bürgel taucht in den historischen Schriftquellen dagegen erst wesentlich später auf. Die älteste seriöse Erwähnung einer Kirche oder Kapelle in Bürgel stammt erst aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (Bestätigung des Papstes Eugen III. von 1147). Archäologisch und kirchenhistorisch steht fest, dass die Kirche in Zons deutlich älter war als diejenige in Bürgel und für fast vier Jahrhunderte die einzige kontinuierliche Sakralstätte in diesem gesamten rheinischen Auenraum darstellte. Bürgel entstand erst im 12. Jahrhundert als jüngere Eigenkirche des dortigen Deutzer Wirtschaftshofes.
Die Entstehung des Filialverhältnisses als spätes Gewohnheitsrecht
Da die Zonser Martinskirche historisch älter war, stellt sich die Frage, wie es zu der späteren Unterordnung unter Bürgel kam. Die Forschung von Marion Roehmer zeigt, dass das "Mutter-Tochter-Verhältnis" keineswegs der ursprüngliche Zustand war. Vielmehr entwickelte sich die kirchenrechtliche Vormachtstellung Bürgels erst im späten 13. Jahrhundert als Folge regionaler Machtverschiebungen.
Die ritterlichen Lehnsnehmer des Deutzer Hofes in Bürgel bauten ihren territorialen und kirchenpolitischen Einfluss im Umland gezielt aus, während der erzbischöfliche Fronhof in Zons an Bedeutung verlor, insbesondere nach der Zerstörung der ersten Zonser Burg im Jahr 1288 nach der Schlacht von Worringen. Aus diesem im späten 13. Jahrhundert etablierten politischen Übergewicht der Bürgeler Lehnsherren erwuchs ein kirchenrechtliches Gewohnheitsrecht. Dieses Gewohnheitsrecht, das Bürgel die Oberordnung gab, verfestigte sich erst im 14. Jahrhundert und wurde schließlich in den Inkorporationsurkunden von 1361 und dem Tauschvertrag von 1368 schriftlich fixiert – just zu jener Zeit, als Erzbischof Friedrich von Saarwerden die Stadt Zons neu gründete und die alte herrschaftliche Burgkirche im Zuge des Festungsbaus niederlegen ließ.
Das Zonser Pfarramt unter Brauweiler Herrschaft
Das kirchenrechtliche Kuriosum nach dem Rheindurchbruch (1374)
Unmittelbar nach der Stadterhebung von Zons (1373) und der Übertragung der Pfarrrechte an das Kloster Brauweiler ereignete sich eine Naturkatastrophe, die das Kirchspiel vor immense administrative Probleme stellte. Vermutlich im Frühjahr 1374 verursachte ein extremes Rheinhochwasser einen gewaltigen Durchbruch des Bürgeler Mäanders. Der Rhein verlagerte sein Bett dauerhaft nach Westen und floss fortan unmittelbar an den neuen Stadtmauern von Zons vorbei.
Durch diese Flussbettverlagerung wurde das Gut Haus Bürgel mitsamt der offiziellen Pfarrkirche St. Maternus von der linken auf die rechte Rheinseite gespült. Die Zonser Bürger waren nun physisch von ihrer Pfarrkirche getrennt. Trotz dieser geographischen Zäsur hielt die Abtei Brauweiler aus kirchenpolitischen Gründen zäh an den überkommenen rechtlichen Strukturen fest. Die Zonser waren gezwungen, für Taufen und Begräbnisse mit Booten über den reißenden Strom nach Bürgel überzusetzen.
Erst im Jahr 1423 gestand Erzbischof Dietrich von Moers den Zonsern ein eigenes Taufbecken in der 1408 fertiggestellten neuen gotischen Stadtkirche St. Martinus zu. Dennoch blieb der formelle Vorrang Bürgels bestehen. Dieser manifestierte sich in einer alljährlichen rituellen Karsamstagsprozession: Die Zonser Geistlichen und Bürger mussten per Boot nach Bürgel übersetzen, um dort das Taufwasser für St. Martinus segnen zu lassen und einzuholen. Erst am 17. Dezember 1593 hob der Kölner Generalvikar Peter Gropper dieses kirchenrechtliche Kuriosum offiziell auf. Er erhob die Zonser Kirche St. Martinus zur eigenständigen Pfarrkirche, während Bürgel den Ehrentitel "Mutterkirche" behielt und fast alle Pfarreinkünfte an Zons verlor.
Das Wahl- und Präsentationsverfahren der Zonser Pfarrer
Die Pfarrei Zons stellte im Klosterverband von Brauweiler eine der einflussreichsten und wirtschaftlich lukrativsten Stellen dar. Die Einsetzung der Pfarrer unterlag daher einem streng geregelten Verfahren innerhalb der Abtei. Das Vorschlagsrecht lag bei den vier klösterlichen Offizialen: dem Prior, dem Hauptkellner, dem Hospitalar und dem Thesaurar oder Kustos des Klosters. Diese wählten einen Kandidaten aus ihrer Mitte aus, der anschließend dem Kölner Domkapitel präsentiert wurde. Das Domkapitel, das seit der Verpfändung von Stadt und Zoll im Jahr 1463 die tatsächliche Landesherrschaft über Zons ausübte, besaß das offizielle Investiturrecht und setzte den Pfarrer feierlich in sein Amt ein.
Die klösterliche Disziplin: Die Eidpflicht von 1517
Die relative Unabhängigkeit der Zonser Pfarrer von der täglichen sozialen Kontrolle der Abtei und die beträchtlichen Pfründeneinnahmen führten im Kloster immer wieder zu der Befürchtung, die in Zons tätigen Mönche könnten sich der klösterlichen Disziplin entziehen. Um dem entgegenzuwirken, erwirkte der Brauweiler Abt Johannes von Lünen – selbst von 1501 bis 1515 Pfarrer in Zons – im Jahr 1517 eine offizielle Bulle des Papstes Leo X.
Diese Eidbulle verpflichtete jeden Zonser Pfarrer bei seinem Amtsantritt zu einem feierlichen Gehorsamseid gegenüber dem Abt und den Offizialen des Klosters. Der Pfarrer musste geloben:
- sich in Kleidung, Tonsur und Lebenswandel stets an die mönchischen Benediktinerregeln zu halten,
- die kirchenrechtlichen Verhältnisse in Zons und Bürgel nicht eigenmächtig zu verändern,
- alljährlich dem Kloster eine detaillierte Rechnungslegung über alle Einnahmen vorzulegen,
- die Pfarrei nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Abtes zu resignieren oder zu verlassen.
Bedeutende klösterliche Karrieren und Konflikte
Die hohe administrative Bedeutung des Zonser Pfarramtes zeigt sich darin, dass die Stelle oft als direktes Sprungbrett für das höchste Amt innerhalb der Abtei diente. Insgesamt fünf Zonser Pfarrer stiegen unmittelbar nach ihrer Amtszeit in Zons zu Äbten des Klosters Brauweiler auf:
- Hermann Zobbe (Pfarrer 1352–1361, Abt 1361–1401)
- Johannes von Wied (Pfarrer 1491–1498, Abt 1498–1515)
- Johannes von Lünen (Pfarrer 1501–1515, Abt 1515–1531)
- Edmund Schmitz (Pfarrer 1718–1722, Abt 1722–1753)
- Beda Groten (Pfarrer 1739–1753, Abt 1753–1756)
Dass das Verhältnis zwischen dem Mutterkloster und den Pfarrern in Zons nicht immer reibungslos verlief, zeigt das Beispiel von Maurus Dunwaldt (Pfarrer in Zons 1666–1690). Dunwaldt agierte in Zons mit ausgeprägtem Selbstbewusstsein und weigerte sich beharrlich, die geforderten jährlichen Rechnungsprüfungen durch die klösterlichen Visitatoren zuzulassen. Er strebte eine weitgehende kirchenrechtliche Autonomie an. Nach jahrelangem Streit, mehreren bischöflichen Visitationen und der Androhung der gänzlichen Exkommunikation wurde Dunwaldt schließlich wegen Ungehorsams vorübergehend suspendiert. Erst nach seiner formellen Unterwerfung durfte er sein Amt wieder aufnehmen.
Wirtschaftliche Verflechtungen und der Zonser Zehnt
Der Zehnthof und seine Organisation
Die materielle Versorgung der Pfarrei und der Abtei beruhte im Wesentlichen auf dem großen und kleinen Zehnt, der in der fruchtbaren Zonser Flur, insbesondere im Broich, auf dem Grind und in der Altrheinniederung erhoben wurde. Der Zehnt, der historisch ein Zehntel der landwirtschaftlichen Erträge an Getreide (großer Zehnt) sowie an Vieh und Gemüse (kleiner Zehnt) darstellte, wurde am Zonser Zehnthof gesammelt.
Dieser Zehnthof war ein bedeutender Wirtschaftskomplex im Süden der Stadt. Da die Abtei Brauweiler die landwirtschaftliche Verwaltung nicht selbst durchführen konnte, wurde der Zehnthof meist an wohlhabende Gutsbesitzer verpachtet. Eine bemerkenswerte Konstellation ergab sich im Jahr 1782, als Christian Aldenhoven, ein Mitglied der führenden Zonser Honoratiorenfamilie und direkter Vetter des amtierenden Brauweiler Abtes Anselm Aldenhoven, den Zehnthof pachtete.
Die jährliche Pachtabwicklung war mit traditionellen Ritualen verknüpft. Dazu gehörte das sogenannte "Zehntessen", ein festliches Mahl, das der Pächter für die Zonser Schöffen, Gerichtsbeamten und die klösterlichen Vertreter auszurichten hatte. Dieses Essen diente der Pflege der sozialen Beziehungen und der formellen Bestätigung der ordnungsgemäßen Abgabe.
Der Bauunterhalt und historische Streitigkeiten
Ein ständiger Konfliktherd zwischen der Abtei Brauweiler und dem Kölner Domkapitel war die Frage des Bauunterhalts für die Zonser Kirche. Nach mittelalterlichem Kirchenrecht war der Zehntherr (Brauweiler) für den Unterhalt des Kirchenschiffs (navis) zuständig, während der jeweilige Pfarrer den Chorraum (chorus) zu unterhalten hatte.
Nach den verheerenden Stadtbränden von 1547 und 1620, bei denen auch die gotische Martinskirche schwer beschädigt wurde, kam es zu heftigen Rechtsstreitigkeiten. Nach dem Brand von 1547 weigerte sich die Abtei Brauweiler beharrlich, die Wiederaufbaukosten zu tragen, mit dem Argument, Zons sei kirchenrechtlich nur eine Kapelle und keine eigenständige Pfarrei. Das Domkapitel musste schließlich die Hauptlast des Wiederaufbaus tragen. Nach dem verheerenden Brand von 1620 blieb das Domkapitel jedoch hart und leistete keinerlei finanzielle Zuschüsse. Der Zonser Pfarrer und die Abtei Brauweiler mussten die schweren Schäden am Dach, an den Gewölben und den Neubau des Glockenturms (vollendet 1630) vollständig aus eigenen Mitteln und den Pfründen der Kirchengemeinde finanzieren.
Bildung, Wissenschaft und Kultur der Brauweiler Mönche in Zons
Das theologische Bildungsniveau
Die seelsorgerische Tätigkeit der Brauweiler Benediktiner in Zons war von einem hohen Bildungsanspruch geprägt. Da die Pfarrei Zons zu den bedeutendsten Pfründen des Ordens gehörte, wurden fast ausschließlich Mönche nach Zons entsandt, die eine umfassende akademische Ausbildung genossen hatten. Viele der Pfarrer hatten an der Kölner Universität studiert und absolvierten ihre theologische und philosophische Ausbildung im renommierten Brauweiler Seminar, das im Brauweiler Hof in der Kölner Pfuhlstraße eingerichtet war.
Die Pfarrer traten in Zons oft als Gelehrte, Juristen und Chronisten in Erscheinung. So verfasste der Zonser Pfarrer Hermann von Geldern (Pfarrer 1568–1586) eine bedeutende theologische Regelerklärung des heiligen Benedikt. Pfarrer Andreas Winckens (Pfarrer 1624–1649), der sich zuvor als Kaplan bewährt hatte, gilt als einer der wichtigsten Chronisten der Acta Abbatum Brauweilerensium und legte die Grundlagen für die systematische Erfassung der klösterlichen Geschichte.
Das barocke Bauerbe in Zons
Die kulturelle Blütezeit der Abtei Brauweiler im 18. Jahrhundert spiegelt sich bis heute unübersehbar im Stadtbild von Zons wider. Mehrere bedeutende historische Gebäude wurden auf Initiative der Brauweiler Pfarrer errichtet:
- Die historische Pfarrscheune (1754): Unter dem Pfarrer Beda Groten (dem späteren Abt) wurde im Jahr 1754 die monumentale Zehntscheune an der heutigen Hubertusstraße errichtet. Das Gebäude diente der Lagerung der Zehntabgaben und wurde im Jahr 1993 im Rahmen der 400-Jahr-Feier der Pfarre aufwendig restauriert. Heute fungiert die Pfarrscheune als zentrales kulturelles Begegnungszentrum der Stadt.
- Das barocke Pfarrhaus (1770): Im Jahr 1770 errichtete der Pfarrer Ferdinand Bodifé (Pfarrer in Zons 1762–1785) das heute noch erhaltene, repräsentative barocke Pfarrhaus gegenüber dem Hauptportal der Kirche. Über dem Hauptportal des rosa verputzten Gebäudes sind in einer kunstvollen Kartusche die Initialen des Bauherrn "F. B." bis heute sichtbar.
- Stiftungen und Kunstschätze: Die Pfarrer bereicherten die Ausstattung der Kirche durch wertvolle Kunststiftungen. Der Pfarrer Johannes Boesten (Pfarrer 1713–1718) stiftete eine prachtvolle barocke Silbermonstranz, die bis heute bei feierlichen Prozessionen der Gemeinde verwendet wird. Edmund Schmitz hinterließ der Kirche kostbare Messgewänder und liturgische Geräte. In der Pfarrgemeinde werden zudem die historischen Porträts der Äbte Schmitz und Groten bis heute als Zeugnisse dieser engen Verbundenheit bewahrt.
Das Ende der klösterlichen Ära
Die Franzosenzeit und der Übergang ab 1794
Mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen im Herbst 1794 endete die jahrhundertelange Ordnung im linksrheinischen Gebiet des Erzbistums Köln jäh. Die Mönche der Abtei Brauweiler mussten fliehen, und die Verwaltung von Stadt und Amt Zons wurde nach französischem Muster radikal umgestaltet. Zons verlor seine Privilegien und wurde zu einer einfachen Mairie im Kanton Dormagen degradiert.
Die demokratische Volkswahl von 1801
Eine bemerkenswerte Zäsur ereignete sich im Jahr 1801. Nach dem Tod des Pfarrers Beda Clever verlangten die französischen Behörden eine Neubesetzung der Pfarrstelle nach den Grundsätzen der neuen republikanischen Ordnung. Anstatt der traditionellen Präsentation durch den Abt und die Offizialen von Brauweiler wurde der letzte Brauweiler Mönch in Zons, Gereon Joseph Löhr, am 9. April 1801 direkt von der Zonser Bevölkerung zum Pfarrer gewählt. Diese demokratische Volkswahl war ein absolutes Novum in der Geschichte des Kirchspiels.
Die Säkularisation (1802/03) und das Nachspiel
Mit dem Reichsdeputationshauptschluß und der offiziellen Säkularisation im Jahr 1802/03 wurde die Abtei Brauweiler endgültig aufgelöst. Sämtliche Besitztümer des Klosters in Zons, darunter der bedeutende Zehnthof, wurden vom französischen Staat beschlagnahmt und im Jahr 1803 öffentlich versteigert. Der Gutsbesitzer Matthias Melchior Aldenhoven ersteigerte den Zehnthof für einen hohen Betrag und überführte ihn in Privatbesitz.
Gereon Joseph Lohr wirkte nach der Aufhebung seines Heimatklosters als weltlicher Priester des neugegründeten Bistums Aachen weiter in Zons. Erst im Jahr 1826 verzichtete er aus Altersgründen offiziell auf seine Pfarrstelle. Mit seinem Verzicht endete nach genau 474 Jahren die ununterbrochene Ära der seelsorgerischen Betreuung von Zons durch die Mönche der Benediktinerabtei Brauweiler.
Archivquellen im Pfarrarchiv Zons (Notitia und Series Pastorum)
Für die moderne Geschichtsforschung stellt das Pfarrarchiv St. Martinus in Zons eine Quelle von unschätzbarem Wert dar. Die Brauweiler Pfarrer führten die Kirchenbücher und administrativen Register mit äußerster kaufmännischer und wissenschaftlicher Präzision.
Bedeutend ist das im 18. Jahrhundert angelegte Register mit dem lateinischen Titel Notitia Ecclesiae parochialis in Bürgel et Capellae in Zons. Diese Chronik enthält neben detaillierten Angaben zu den kirchlichen Liegenschaften und Zehntrechten die vollständige Series Pastorum Zontinensium ex Monasterio Brauweilerense – eine lückenlose Liste und Kurzbiografie aller in Zons tätigen Brauweiler Mönche.
Zusammen mit den im historischen Archiv der Abtei Brauweiler geführten Acta Abbatum Brauweilerensium (die heute in Abschriften im Pfarrarchiv vorliegen) bildet dieses amtliche Schriftgut das verlässliche Fundament, auf dem die gemeinsame, reiche Geschichte von Zons, Haus Bürgel und der Abtei Brauweiler lückenlos rekonstruiert werden kann.
Literatur
- Auler, Jost: Schurken, Schmuggler & Gerichte. Auf den Spuren historischer Kriminalfälle im alten Zons. Dormagen 2007.
- Hansmann, Aenne: Geschichte von Stadt und Amt Zons. Mit einem Beitrag von Artur Elicker, Jakob Justenhoven und Herbert Milz. Düsseldorf 1973.
- Hansmann, Aenne / Wensky, Margret: Rheinischer Städteatlas Zons. Lieferung IV, Nr. 25, 1978, 2. verbesserte und ergänzte Auflage, Köln 1990.
- Heidkamp, Peter: Mönche aus Brauweiler als Pfarrer in Zons. Series Pastorum Zontinensium ex Monasterio Brauweilerense. In: Pulheimer Beiträge zur Geschichte und Heimatkunde 19 (1995), S. 65–77.
- Kempis, Inken: Beda Groten – Pfarrer von Zons und 49. Abt des Klosters Brauweiler. In: Vereinsmitteilungen des Geschichtsvereins für Dormagen, Nievenheim und Zons, Heft 3/1987 (unpaginiert).
- Lacomblet, Theodor Joseph: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstiftes Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden. 4 Bände, Düsseldorf 1840–1858 (Nachdruck Aalen 1966).
- Roehmer, Marion: Hier Zons – hier Haus Bürgel. Zur Frage des gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses der Kirchen von Zons und Bürgel im Mittelalter. In: Franz-Josef Radmacher / Stefan Kronsbein (Hrsg.): Archiv und Erinnerung im Rhein-Kreis Neuss. Festschrift für Karl Emsbach (= Schriftenreihe des Kreisheimatbundes Neuss e.V., Nr. 18). Neuss 2011, S. 283–290.
- Schmidt, Hans-Willi: Das Rätsel im Rathaus [zwei Gemälde von Brauweiler Äbten des 18. Jahrhunderts]. In: Historisches Jahrbuch der Stadt Dormagen 1981 (= Historische Schriftenreihe der Stadt Dormagen, Nr. 2), Köln/Bonn 1981, S. 116–117.
- Schmidt, Hans-Willi: Zonser Pfarrer kamen aus Brauweiler. In: Historisches Jahrbuch der Stadt Dormagen 1981 (= Historische Schriftenreihe der Stadt Dormagen, Nr. 2), Köln/Bonn 1981, S. 117–119.
- Schmidt, Hans-Willi: Ärger mit einer alten Scheune [Zonser Pfarrscheune]. In: Historisches Jahrbuch der Stadt Dormagen 1981 (= Historische Schriftenreihe der Stadt Dormagen, Nr. 2), Köln/Bonn 1981, S. 119–121.
- Schreiner, Peter: Die Geschichte der Abtei Brauweiler bei Köln 1024–1802 (= Pulheimer Beiträge zur Geschichte und Heimatkunde, 21. Sonderveröffentlichung). Pulheim 2001.
- Wisplinghoff, Erich: Die Benediktinerabtei Brauweiler (= Germania Sacra, Neue Folge 29, Das Erzbistum Köln, Band 5). Berlin / New York 1992.
- Wisplinghoff, Erich: Die Urkundenfälschungen aus dem Benediktinerkloster Brauweiler bei Köln. In: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 31/32 (1956/57), Köln 1957, S. 32–73.
- Wisplinghoff, Erich: Untersuchungen zur Wirtschafts- und Besitzgeschichte der Benediktinerabtei Brauweiler bei Köln. In: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 43 (1971), Köln 1971, S. 131–191.