Domkapitel

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Das Domkapitel (Metropolitankapitel) zu Köln war ein geistliches und politisches Kollegium, das von 1463 bis zum Ende des Erzstifts Köln als Pfandherr die tatsächliche Landesherrschaft über die Zollfeste Zons ausübte. In dieser Zeit fungierte Zons faktisch als eine Unterherrschaft des Kapitels, das politisch und wirtschaftlich weitgehend unabhängig von den Kölner Erzbischöfen agierte. Das Kollegium bestand aus 24 Mitgliedern, wobei 16 Sitze dem reichsunmittelbaren Adel vorbehalten waren und acht Sitze von Priesterkanonikern eingenommen wurden.

Rechtsstellung und Landesherrschaft

Die Herrschaft des Domkapitels über Zons begründete sich auf einer Verpfändung durch Erzbischof Dietrich II. von Moers im Jahr 1463. Aufgrund der hohen Verschuldung des Erzstifts und weitreichender Bürgschaften des Kapitels für den Erzbischof wurden Stadt, Amt und der Rheinzoll als Sicherheit übertragen. Trotz mehrfacher Versuche nachfolgender Erzbischöfe, die Pfandschaft auszulösen, verblieb Zons bis zum Einmarsch der französischen Revolutionstruppen im Jahr 1794 im Besitz des Domkapitels.

Als erster Landstand des Erzstifts nahm das Domkapitel eine maßgebliche Rolle in der Landesregierung ein. Mit der sogenannten Erblandesvereinigung von 1463 sicherte sich das Kapitel zusammen mit dem Adel und den Städten ein Mitspracherecht bei der Wahl des Erzbischofs sowie in Finanz- und Verteidigungsfragen. In Zons verhinderte die starke Stellung des Kapitels als Grund- und Pfandherr die Ausbildung einer eigenständigen städtischen Selbstverwaltung, da das Gremium nahezu alle wesentlichen Bereiche des öffentlichen Lebens kontrollierte.

Verwaltung und Beamtentum

Das Domkapitel setzte sämtliche leitenden Beamten in Zons ein und überwachte deren Amtsführung. Zu den wichtigsten Funktionsträgern gehörten der Amtmann, der meist ein Mitglied des Domkapitels war, sowie der Schultheiß, der Burggraf, der Gerichtsschreiber und der Amtskellner. Diese Beamten wurden direkt auf das Domkapitel vereidigt.

Die Protokollbücher des Kapitels dokumentieren eine detaillierte Aufsicht über die städtischen Finanzen sowie die Einhaltung von Polizeiordnungen. Erlasse des Kurfürsten oder landesherrlicher Behörden durften in Zons nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Domkapitels veröffentlicht werden. Zudem visitierten Vertreter des Kapitels regelmäßig Maße und Gewichte in der Stadt.

Rolle im Zollwesen

Der Rheinzoll bildete die wesentliche wirtschaftliche Grundlage für das Engagement des Domkapitels in Zons. Das Kapitel fungierte als Dienstherr des Zollpersonals, welches direkt seiner Jurisdiktion unterstand und von bürgerlichen Lasten befreit war. Die Zolleinnahmen wurden vor Ort in einer verschlossenen Zollkiste gesammelt, deren Schlüssel das Domkapitel verwahrte.

Ein erheblicher Teil der Einkünfte wurde vom Kapitel direkt für lokale Aufgaben verwendet. Hierzu zählten der Unterhalt der Garnison in Kriegszeiten, die Bewirtung hochrangiger Gäste sowie umfangreiche Baumaßnahmen an der Burg Friedestrom und der Stadtbefestigung. Das Zollpersonal war häufig mit der praktischen Umsetzung dieser Reparaturvorhaben und der Beschaffung von Baumaterialien betraut.

Konflikte mit den Erzbischöfen

Die Geschichte der domkapitularischen Herrschaft war von wiederkehrenden Konflikten mit den Kölner Erzbischöfen geprägt, die versuchten, die Kontrolle über den strategisch und finanziell wichtigen Ort zurückzugewinnen. Im Jahr 1471 besetzte Erzbischof Ruprecht von der Pfalz Zons gewaltsam, was als ein Mitauslöser der Kölner Stiftsfehde gilt. Auch unter Erzbischof Salentin von Isenburg kam es in den 1570er Jahren zu Auseinandersetzungen über die Zollabrechnungen, die in der sogenannten Zonser Schweinefehde gipfelten. Letztmalig versuchte Kurfürst Clemens August im Jahr 1741, die Stadt durch einen Handstreich wieder in seinen direkten Besitz zu bringen, scheiterte jedoch am Widerstand des Kapitels.

Säkularisation und Ende der Herrschaft

Mit der Besetzung des linken Rheinufers durch französische Truppen im Jahr 1794 endete die faktische Herrschaft des Domkapitels über Zons. Das Gremium war als Landesherrschaft nicht mehr handlungsfähig, und viele Mitglieder flüchteten in das rechtsrheinische Gebiet. Im Zuge der Säkularisation wurden die domkapitularischen Güter, darunter das Schloss, der Rheinturm und die Windmühle, ab 1802 als Nationalgut beschlagnahmt und später an Privatpersonen versteigert. Das Domkapitel selbst wurde im Gegensatz zu vielen anderen Stiften nicht aufgehoben, verlor jedoch seine politischen Vorrechte und seine wirtschaftliche Basis in Zons.

Quellen und Literatur

  • Aenne Hansmann: Geschichte von Stadt und Amt Zons. Düsseldorf 1973
  • Stephen Schröder / Thomas Schwabach (Red.): Zons. Neue Erkenntnisse zur Geschichte einer alten Stadt. Sankt Augustin 2023
  • Helene Blum-Spicker: 600 Jahre Stadt Zons. 1373–1973. 5. Auflage, Dormagen 1985
  • Thomas Schwabach: Die Schwieren-Chroniken (1733–1823). Neuss 2005
  • Protokolle des Kölner Domkapitels, Historisches Archiv der Stadt Köln, Bestand 210