Schöffensiegel: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Zonser [[Schöffengericht|Schöffenkollegium]] führte ein eigenes Siegel, das sich an Urkunden des 14.-17. Jahrhunderts findet und auch von der Stadt Zons verwendet wurde.
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Das Zonser [[Schöffengericht|Schöffenkollegium]] führte ein eigenes '''Schöffensiegel'''.
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Das Sigel findet sich an Urkunden des 14.-17. Jahrhunderts. Es wurde auch von der Stadt Zons verwendet.
  
 
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[[Datei:schoefsgl.gif|200px|thumb|right|Zonser Schöffensiegel (14. Jahrhundert)]]

Version vom 12. April 2015, 18:23 Uhr

Das Zonser Schöffenkollegium führte ein eigenes Schöffensiegel.

Das Sigel findet sich an Urkunden des 14.-17. Jahrhunderts. Es wurde auch von der Stadt Zons verwendet.

Zonser Schöffensiegel (14. Jahrhundert)

Das Siegel zeigt eine Darstellung des heiligen Martinus (Zonser Pfarrpatron) mit römischem Reiterhelm (dahinter Heiligenschein) auf einem nach rechts trabenden Pferd, mit dem in der Rechten haltenden Schwert einen Mantel teilend, am linken Bildrand ein stehender Bettler, der nach der Mantelhälfte greift. Rechts oben, in die Umschrift hineinragend, ist ein Wappenschild mit dem kurkölnischen Kreuz zu sehen. Von jeweils einer Linie innen und außen ist die Umschrift begrenzt: "S(IGILLVM).SCABINORVM.DE.ZVNZE". Das Gegensiegel zeigt einen Schild mit dem kurkölnischen Stiftskreuz. Der Siegeldurchmesser beträgt 4 cm.[1]

Belege

  1. Toni Diederich, Rheinische Städtesiegel, Neuss 1984, S. 359ff.