Abdeckerei
Die Abdeckerei bezeichnete in der frühen Neuzeit das für die Beseitigung verendeter Tiere zuständige Gewerbe. In Zons war sie ein unverzichtbarer Bestandteil der Stadtorganisation und verband Aufgaben der öffentlichen Hygiene mit Funktionen innerhalb der obrigkeitlichen Verwaltungs- und Strafordnung. Die Amtsinhaber traten unter den Bezeichnungen Abdecker, Schinner (Schinder) oder Wasenmeister auf, die in den Quellen weitgehend synonym verwendet werden.
Neben der Tierkörperentsorgung übernahmen die Zonser Wasenmeister die regelmäßige Reinigung der Straßen sowie Aufgaben im Bereich der Gefangenenaufsicht. Trotz dieser zentralen Bedeutung galt der Beruf als "unehrlich" und war mit erheblichen sozialen Stigmatisierungen verbunden. Die Abdeckerei befand sich außerhalb des geschlossenen Stadtbereichs an der sogenannten Schindskuhle, einer über Jahrhunderte genutzten Abfall- und Kadavergrube.
Berufsbezeichnungen
In den Zonser Quellen erscheinen die Bezeichnungen Abdecker, Schinner oder Schinder und Wasenmeister nebeneinander. Während "Abdecker" die sachliche Tätigkeit des Abziehens der Tierhaut betont, verweist "Schinner" stärker auf das Häuten ("Schinden") und entwickelte sich im allgemeinen Sprachgebrauch zu einem Schimpfwort. Die Bezeichnung "Wasenmeister" leitet sich von der "Wasenstätte" ab, also dem mit Gras überwachsenen Abdeckplatz außerhalb der Stadt.
Aufgaben, Aufsicht und Besoldung
Der Tätigkeitsbereich des Abdeckers beziehungsweise Wasenmeisters umfasste in Zons mehrere kommunale Funktionen. Zu seinen zentralen Aufgaben gehörte die Tierkörperbeseitigung, insbesondere das Häuten und anschließende Verscharren verendeten Viehs außerhalb der Stadtgrenzen. Darüber hinaus war er im 18. Jahrhundert verpflichtet, die Straßen regelmäßig von Viehabfällen und sonstigem Unrat zu reinigen und damit zur öffentlichen Hygiene beizutragen.
Eine Eintragung in der Zonser Schwieren-Chronik vom 27. Dezember 1750 belegt die ordnungspolizeiliche Kontrolle des Gewerbes. Dem Abdecker wurde aufgetragen, "auff Verluß seines Geleiths" keinerlei Fell, Fett, Haare oder sonstige Teile von verendetem Vieh in die Stadt zu bringen. Bei Zuwiderhandlung drohte ihm somit der Entzug seines Aufenthaltsrechts.[1] Die Verfügung zeigt, dass die wirtschaftliche Verwertung tierischer Nebenprodukte zwar Bestandteil des Amtes war, ihre Präsenz im innerstädtischen Raum jedoch ausdrücklich untersagt blieb. Das Abdeckerhandwerk war damit zugleich funktional notwendig und räumlich wie sozial klar begrenzt.
Zugleich war das Amt fest in die Straf- und Verwaltungsstruktur der kurkölnischen Herrschaft eingebunden. Die Zonser Wasenmeister unterstanden der Aufsicht des Domkapitels und gleichzeitig des städtischen Magistrats. Mehrere Einträge in den Domkapitelsprotokollen belegen, dass sie regelmäßig mit der Einkerkerung, Bewachung und Versorgung ("Atzung") von Gefangenen betraut waren. Im Jahr 1749 legte der Zonser Wasenmeister Johann Hermanns eine Rechnung über 17 Reichstaler und 12 Albus für die "Sauberung dasiger Gefängnüs und Warthung deren inhafftirt gewesener Leuthen" vor. Das Domkapitel ließ die Forderung prüfen und reduzierte sie schließlich auf 14 Reichstaler 48 Albus und 4 Heller.[2] Auch in späteren Jahren erscheint das Amt wiederholt im Zusammenhang mit dem "Schließen der Malefiz-Personen", und zwar nicht nur in Zons, sondern bei Bedarf auch in anderen domkapitularischen Herrschaften.[3]
Die wirtschaftliche Lage der Amtsinhaber war offenbar unsicher. 1754 bat Hermanns wegen "wenigen Verdienstes und Mangel nöthigen Unterhalts" um eine Zulage.[4] Ihm wurden schließlich jährlich zwölf Rheinische Florin aus dem Zonser Zoll bewilligt, allerdings unter der Bedingung, dass er auf Anforderung Gefangene einzusperren und zu bewachen habe. Auch sein Nachfolger Peter Esman ersuchte 1778 um die Fortführung dieser Unterstützung.[5] Das Domkapitel verband die Zulage mit erweiterten Verpflichtungen: Neben der Gefangenenaufsicht hatte der Wasenmeister täglich wenigstens einmal die Straßen von Viehabfällen und sonstigem Unrat zu reinigen und hierfür die nötigen Gerätschaften selbst anzuschaffen.
Die Protokolle von 1792 dokumentieren zudem die personelle Kontinuität des Amtes. Als Christoph Hermanns aus Hattingen als Nachfolger vorgesehen wurde, musste er zunächst Zeugnisse über "Aufführung und Geschicklichkeit" vorlegen. Erst nach positiver Begutachtung wurde ihm die Niederlassung in Zons samt dem Abdeckeramt zugesichert.[6] Das als "unehrlich" geltende Gewerbe unterlag somit einer klar geregelten obrigkeitlichen Kontrolle.
Sozialer Status
Der Beruf des Abdeckers zählte zu den sogenannten unehrlichen Gewerben. Angehörige dieser Berufsgruppe waren gesellschaftlich ausgegrenzt und galten als ehrlos.
Der Begriff „Schinner“ entwickelte sich zu einem schweren Schimpfwort. Ein besonders aufschlussreiches Beispiel für die ehrverletzende Verwendung findet sich in den Aufzeichnungen des Zonser Chronisten und Küsters Johannes Peter Schwieren. Am 15. Juni 1750 kam es während einer Ratsversammlung auf dem Zonser Rathaus zu einem heftigen Wortwechsel zwischen Schwieren und dem Ratsherrn Heinrich Assenmacher. Hintergrund war die Weigerung einiger Bürger, dem Küster das ihm zustehende Offerbrot zu überlassen. In der Auseinandersetzung beschimpfte Assenmacher seinen Kontrahenten unter anderem als "Lügener", "verwegener Gast" und "frecher Kerl". Besonders schwer wog jedoch die Bemerkung, Schwierens seliger Vater (Peter Schwieren) habe dessen Bruder Wilhelm "tractiret wie ein Schinner".[7] Mit dieser Formulierung wurde nicht lediglich grobe Behandlung unterstellt; vielmehr stellte die Bezugnahme auf den als "unehrlich" geltenden Berufsstand eine gezielte Herabsetzung der familiären Ehre dar.
Die Schindskuhle
Die Schindskuhle war wahrscheinlich spätestens seit dem 17. Jahrhundert der feste Abdeckplatz der Stadt. Sie befand sich unmittelbar nördlich der heutigen Aldenhovenstraße, etwa in Höhe der heutigen Wilhelm-Busch-Straße. Bis in das beginnende 20. Jahrhundert diente das Gelände auch der allgemeinen Abfallbeseitigung. Heute befindet sich auf dem Areal ein Abenteuer-Spielplatz. Die Lage außerhalb des geschlossenen Stadtbereichs entsprach sowohl hygienischen Erfordernissen als auch der sozialen Randstellung des Gewerbes.
Abdecker in Zons
In Kirchenbüchern und Verwaltungsquellen sind mehrere Amtsinhaber dokumentiert:
- (1716)–(1718): Aegidius Ernd[8]
- (1720)–1722: Peter Edel († 1722)[9]
- (1707): Wilhelm Spich (Spech)[10]
- 1723–(1727): Leonard Hermanns[11]
- 1730–(1749): Johann Hermanns[12]
- (1778)–1799: Peter Esman († 1799 in Zons)[13]
- 1792–: Christoph Hermanns, 1792 als Abdecker-Adjunkt bestallt, mit dem Recht der Nachfolge[14]
Belege
- ↑ Schwieren-Chr., <553>.
- ↑ HAStK, Best. 210, A 269, fol. 76v, 186v, 193r-v, 219r.
- ↑ HAStK, Best. 210, A 275A, fol. 231r-v.
- ↑ HAStK, Best. 210, A 274A, fol. 197v-198r.
- ↑ HAStK, Best. 210, A 298A, fol. 73r-v, 89v-90r.
- ↑ HAStK, Best. 210, A 312A, fol. 119v-120r, 167r-v.
- ↑ Schwieren-Chr., <538>
- ↑ Lisken-FBZ, S. 179.
- ↑ Lisken-FBZ, S. 162.
- ↑ Lisken-FBZ, S. 745.
- ↑ Lisken-FBZ, S. 292.
- ↑ Lisken-FBZ, S. 292; HAStK, Best. 210, A 269, fol. 219r.
- ↑ Lisken-FBZ, S. 882; HAStK, Best. 210, A 298A, fol. 73r-v.
- ↑ HAStK, Best. 210, A 312A, fol. 119v-120r, 167r-v.
- ↑ Lisken-FBZ, S. 150, 679.