Akzise

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Die Akzise bezeichnete in der Stadt Zons eine indirekte Verbrauchssteuer, die vor allem auf den Konsum von Lebensmitteln sowie auf gewerbliche Erzeugnisse erhoben wurde. Sie stellte neben den Einnahmen aus dem Rheinzoll, den Simplen (direkten Steuern) und dem Wegegeld eine der wichtigsten finanziellen Säulen des städtischen Haushalts dar.

Geschichte und Zweckbestimmung

Die Akzise wurde der Stadt von den Kölner Erzbischöfen ursprünglich als finanzieller Ausgleich für die hohen Aufwendungen beim Bau und Erhalt der Stadtbefestigung zugestanden. In den erhaltenen Rechnungsperioden der Jahre 1457–1462 und 1466–1472 wird die Zweckbindung deutlich: Die Mittel flossen in Arbeiten am Stadtgraben, die Befestigung des Rheinufers sowie in den Unterhalt der Stadttore und Schlagbäume. Darüber hinaus wurden aus der Akzisekasse repräsentative Ausgaben wie Geschenke an den Landesherrn oder Zuschüsse für die Schützen beim jährlichen Königsvogelschießen finanziert.

Besteuerte Waren und Tarife

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurden überwiegend landwirtschaftliche Produkte besteuert, darunter:

  • Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer)
  • Brot, Bier und Wein
  • Fleisch (z.B. eine Abgabe für jeden zur Schlachtbank geführten Ochsen)

Durch einen Konzessionsbrief des Domkapitels vom 20. Januar 1581 wurde die Akziseordnung aufgrund steigender Kosten für die Befestigungsanlagen neu gefasst. Zu den steuerpflichtigen Waren gehörten nun auch Heringe und Tran. Im Jahr 1613 betrug der Satz für Wein einen halben Taler pro Ahm, während für Malz zum Brauen zwei Rader-Albus pro "Muth" fällig wurden.

Verwaltung und Einzug

Die Einziehung der Steuer oblag dem sogenannten Akziseheber oder Akzisemeister. Dieser war verpflichtet, genaue Register über die Einnahmen zu führen und jährlich vor dem Domkapitel Rechenschaft abzulegen.

In der Regel wurde das Recht zur Akziseerhebung meistbietend verpachtet. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts sowie im 18. Jahrhundert war dieses Verfahren üblich. In wirtschaftlichen Notzeiten, wie nach einem schweren Hagelschlag im Jahr 1460, nahm der Stadtrat den Einzug in eigene Regie und bestellte zwei Einnehmer aus der Bürgerschaft.

Viermal jährlich besichtigten der Bürgermeister, der Akzisemeister und der Stadtschreiber in Anwesenheit landesherrlicher Beamter (Kellner und Lehenbote) die Maße und Gewichte in der Stadt, um Steuerhinterziehungen vorzubeugen.

Privilegien und Ausnahmen

Die Akzise war ein Instrument der städtischen Wirtschaftspolitik. Um die Ansiedlung von Handwerkern nach dem wirtschaftlichen Niedergang im 17. Jahrhundert zu fördern, gewährte das Domkapitel im Jahr 1699 neuen Bürgern eine 25-jährige Befreiung von der Akzise auf alle Waren ihres Handwerks. In Krisenzeiten, wie im Jahr 1586 während kriegerischer Auseinandersetzungen, konnte der Landesherr der Stadt jedoch die Weinakzise zeitweise entziehen, um damit unmittelbar die Verpflegung von Soldaten zu finanzieren.

Quellen und Literatur

  • Aenne Hansmann: Geschichte von Stadt und Amt Zons. Düsseldorf 1973, S. 117f.