Bürgel

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Haus Bürgel ist eine denkmalgeschützte Hofanlage in der Urdenbacher Kämpe am rechten Niederrhein. Die Anlage geht auf ein spätrömisches Grenzkastell des frühen 4. Jahrhunderts zurück und gehört zu den bedeutendsten archäologischen Fundstätten am Niederrhein. Ursprünglich linksrheinisch gelegen, war Bürgel über eine direkte Landverbindung eng mit Zons verbunden. Erst der große Rheindurchbruch von 1374 trennte die Anlage dauerhaft von Zons und verlagerte sie auf die rechte Rheinseite. Die kirchenrechtliche Verbindung blieb jedoch noch Jahrhunderte bestehen. Haus Bürgel war seit dem Mittelalter ein bedeutendes Lehnsgut verschiedener geistlicher Institutionen und Adelsfamilien und wurde im 19. Jahrhundert zu einem modernen Gutshof mit klassizistischem Herrenhaus umgestaltet.

Seit den 1990er Jahren befindet sich die Anlage im Besitz der NRW-Stiftung. Heute beherbergt Haus Bürgel die Biologische Station Urdenbacher Kämpe und das Römermuseum Haus Bürgel. Seit dem 27. Juli 2021 gehört die Anlage als Bestandteil des Niedergermanischen Limes zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Geografische Lage, Naturraum und Flussdynamik

Die Lage in der Urdenbacher Kämpe

Haus Bürgel liegt heute als solitäre Hofanlage inmitten der weiten, flachen Auenlandschaft der Urdenbacher Kämpe, nördlich des Monheimer Ortsteils Baumberg und südlich von Düsseldorf-Urdenbach. Die Anlage befindet sich etwa 850 Meter vom heutigen Rhein entfernt. Sie liegt auf einem tragfähigen, kiesigen Sandrücken innerhalb einer ansonsten hochwassergefährdeten Niederung. Bei größeren Rheinhochwassern kann die Hofanlage zeitweise von ihrer Umgebung abgeschnitten werden.

Die heutige Hofanlage besitzt eine annähernd rechteckige Grundfläche von etwa 66 × 79 Metern; die Südwestecke ist um rund 33 Meter abgeschrägt. Die heutige Situation ist jedoch das Ergebnis einer jahrhundertelangen Überformung. Der historische Standort ist wesentlich stärker durch die Dynamik des Rheins geprägt worden, als es das heutige Erscheinungsbild zunächst erkennen lässt.

Die ursprüngliche linksrheinische Lage

In der Antike und während des Mittelalters lag Haus Bürgel auf der linken Rheinseite. Der Bürgeler Sandrücken stand unmittelbar mit dem linksrheinischen Zonser Feld in Verbindung. Die römische Fernstraße, deren Verlauf im Wesentlichen der heutigen B 9 entspricht, verlief linksrheinisch. Von ihr führte eine weitere Wegverbindung in gerader Linie auf das spätrömische Kastell zu.

Diese geografische Situation war für die spätere Geschichte von Bürgel und Zons von erheblicher Bedeutung. Die unmittelbare Landverbindung erleichterte nicht nur die wirtschaftlichen Beziehungen, sondern bildete auch die Voraussetzung für die enge kirchenrechtliche Verflechtung beider Orte. Über Jahrhunderte war die Bürgeler Kirche mit Zons verbunden, wobei die traditionelle Forschung davon ausging, dass Bürgel die Mutterkirche und Zons deren Tochterkirche gewesen sei. Neuere Untersuchungen haben diese Vorstellung allerdings grundlegend in Frage gestellt; auf die Forschungskontroverse wird weiter unten eingegangen.

Der Rheindurchbruch von 1374 und seine Folgen

Die Veränderungen des Rheinlaufes zwischen Worringen, Zons und Baumberg sind durch das Durchbrechen großer Flussschlingen geprägt. Der Rhein verlagerte sein Bett im Laufe des Mittelalters wiederholt und tiefgreifend. Dabei bildete sich insbesondere der Bürgeler Rheinmäander heraus, dessen Wurzelbereich sich im Spätmittelalter zunehmend verengte.

Zwischen Weihnachten 1373 und Mai 1374 kam es infolge außergewöhnlich hoher Niederschläge und der einsetzenden Schneeschmelze zu einem lang anhaltenden Hochwasser. Die Koelhoffsche Chronik überliefert das Ereignis als außergewöhnliche Flutkatastrophe. Der heutige Kölner Pegel lässt für dieses Hochwasser eine Höhe von etwa 12,30 Metern rekonstruieren.

Im Frühjahr 1374 durchbrach der Rhein die schmale Landzunge im Bereich des Mäanderhalses nordöstlich von Zons. Dadurch verlagerte sich Hauptstrom dauerhaft und Haus Bürgel wurde mit seinen Ländereien und der Maternuskapelle auf die östliche, nunmehr rechtsrheinische Seite des Stromes verlagert. Die bisherige direkte Landverbindung nach Zons war damit unterbrochen.

Der Zeitpunkt des Ereignisses lässt sich auch aus schriftlichen Quellen erschließen. Noch 1368 wurde die Lage Bürgels im Zusammenhang mit dem Tausch zwischen den Abteien Deutz und Brauweiler als besonders günstig und nah beschrieben. Eine Zehnturkunde vom 1. Dezember 1375 bezeichnet den Pfarrbezirk dagegen ausdrücklich als auf beiden Seiten des Rheins gelegen und beschreibt Bürgel als von Wasser umgebenes Werth (Burgelre werde). Das alte Strombett, der Alte Rhein, blieb noch lange wasserführend und wurde beispielsweise 1437 nachweislich von einem Monheimer Fischmeister befischt.

Die politische und kirchenrechtliche Verbindung zwischen Zons und Bürgel wurde durch den Rheindurchbruch jedoch nicht unmittelbar beendet. Gerade diese Diskrepanz zwischen der natürlichen Trennung und der Fortdauer älterer Rechtsverhältnisse prägte die weitere Geschichte beider Orte.

Archäologie und Antike: Das römische Kastell

Frühe kaiserzeitliche Vorgängerphase (1. bis 3. Jahrhundert)

Das heute sichtbare Kastell von Haus Bürgel entstand erst in der Spätantike. Die römische Nutzung des Bürgeler Sandrückens reicht jedoch wesentlich weiter zurück. Archäologische und historische Hinweise sprechen für eine Besiedlung beziehungsweise Nutzung bereits seit dem 1. Jahrhundert n. Chr.

Ein frühes Indiz sind die bereits 1729 bei Bauarbeiten am damaligen Burghaus entdeckten römischen Münzen. Unter ihnen befanden sich Silber- und Kupfermünzen aus den Regierungszeiten der Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) und Trajan (98–117 n. Chr.). Diese Funde belegen eine römische Nutzung des Platzes bereits in der frühen Kaiserzeit. Ob daraus allerdings unmittelbar auf ein militärisches Kastell oder einen Beobachtungsposten geschlossen werden kann, ist nicht sicher. Denkbar ist ebenso eine zivile Siedlungs- oder Nutzungsphase im Zusammenhang mit der wichtigen Verkehrs- und Schifffahrtsverbindung am Rhein.

Ein wesentlich stärkerer archäologischer Hinweis auf eine frühe römische Besiedlung ist ein östlich des spätantiken Kastells nachgewiesenes kaiserzeitliches Gräberfeld. In der Nähe der späteren Umfassungsgräben wurden Brandgräber der frühen und mittleren Kaiserzeit, also des 1. bis 3. Jahrhunderts, festgestellt. Hochrechnungen ergeben eine mögliche Zahl von etwa 70 bis 150 Bestattungen. Die zugehörige Siedlung konnte bislang nicht eindeutig lokalisiert werden. Das Gräberfeld belegt jedoch, dass sich auf dem Bürgeler Sandrücken bereits lange vor dem Bau des spätantiken Kastells eine bedeutende römische Bevölkerungs- oder Nutzungsgemeinschaft befand.

Hinzu kommen vier in späterer Zeit als Spolien verwendete Matronensteine. Die Weihesteine sind unter anderem den Matronae Aviaitinehae/Rumanehae, den Alagabiae und den Aufaniae gewidmet. Ihre Zweitverwendung in der späteren Anlage zeigt, dass am Ort bereits in der Kaiserzeit eine entsprechende religiöse Kultpraxis bestand.

Damit zeichnet sich für Haus Bürgel eine deutlich längere römische Vorgeschichte ab, als sie allein aus dem spätantiken Kastell abzuleiten wäre. Die vorhandenen Befunde sprechen für eine kaiserzeitliche Siedlungs- oder Nutzungsphase, ohne dass sich daraus bislang eine eindeutig rekonstruierbare Vorgängerbefestigung ableiten lässt.

Erbauung und historischer Kontext des spätantiken Kastells

Das monumentale spätrömische Kastell wurde im frühen 4. Jahrhundert n. Chr., wahrscheinlich in der konstantinischen Epoche um 315 bis 330, errichtet. Es gehört damit in die Zeit der grundlegenden Neuorganisation der römischen Rheingrenze unter Kaiser Konstantin dem Großen.

Das Kastell besaß eine annähernd quadratische Innenfläche von 64 × 64 Metern und umfasste damit etwa 0,41 Hektar. In seiner Größe und seinem Aufbau steht es dem Kastell Divitia im heutigen Köln-Deutz nahe. Seine Lage unmittelbar am damaligen Rheinlauf machte Bürgel zu einem strategisch wichtigen Punkt für die Überwachung des Flusses und des gegenüberliegenden rechtsrheinischen Raumes.

Die Anlage war Bestandteil der spätantiken Befestigungsorganisation am Rhein. Ihre Funktion bestand nicht allein in der stationären Grenzsicherung, sondern auch in der Kontrolle des Verkehrs auf dem Fluss und der Verbindung zwischen den verschiedenen militärischen Stützpunkten am Niederrhein.

Ein Hortfund von 139 Bronzemünzen aus konstantinischer Zeit, der unter dem Boden einer römischen Badeanlage gefunden wurde, gehört zu den wichtigen Befunden für die Datierung und Nutzung des Kastells.

Architektonischer Aufbau der Festung

Die mächtige Kastellmauer wurde auf dem tragfähigen kiesigen Sandrücken gegründet. Archäologische Untersuchungen haben einen Holzpfostenrost aus Eichenpfählen nachgewiesen. Die Pfähle besaßen einen Durchmesser von etwa 15 Zentimetern und standen in relativ engem Abstand. Auf dieser Gründung errichtete man ein bis zu 2,30 Meter starkes Fundament. Das aufgehende Mauerwerk bestand im Kern aus opus caementicium, also römischem Gussmauerwerk, das mit Tuffbruchsteinen und Mörtel hergestellt wurde. Außen und innen war die Mauer mit sorgfältig bearbeiteten Tuffquadern verblendet. Horizontale Bänder aus roten Ziegeln gliederten und stabilisierten das aufgehende Mauerwerk.

Die Befestigung besaß insgesamt zwölf Türme. An den vier Ecken standen runde Türme mit einem Außendurchmesser von etwa 7,80 Metern. Hinzu kamen acht halbrunde Zwischentürme mit einem Durchmesser von etwa 5,60 Metern. Ihre Anordnung ermöglichte eine wirkungsvolle Flankierung der Wehrmauer und verringerte die Zahl der bei der Verteidigung entstehenden toten Winkel. An der West- und Ostseite befanden sich gegenüberliegende Tore mit Tortürmen. Das Westtor konnte archäologisch freigelegt werden. Vor der Wehrmauer lag ein vorgelagerter Doppelgraben.

Die römische Kaimauer und die Hafenanlage

Die Lage des Kastells unmittelbar am Rhein setzt eine enge Verbindung mit der Schifffahrt voraus. Für die Versorgung der Besatzung und die militärische Kontrolle des Flusses ist daher eine Hafen- beziehungsweise Kaimaueranlage anzunehmen. Archäologisch sind die entsprechenden Anlagen in Bürgel allerdings nicht in dem Umfang erhalten, wie dies für die Kastellmauer gilt. Nach Vergleichen mit anderen römischen Rheinbefestigungen wird eine Konstruktion aus senkrechten Eichenpfählen und einer schweren Steinpackung angenommen. Dabei dürften unter anderem Säulenbasalt und Trachyt verwendet worden sein. Gerade diese hochwertigen Natursteine waren für spätere Bauvorhaben besonders wertvoll.

Militärische Funktion und Besatzung

Haus Bürgel diente in der Spätantike als militärischer Stützpunkt der römischen Rheingrenze. Die Besatzung bestand offenbar zu einem erheblichen Teil aus Soldaten mit germanischem beziehungsweise regionalem Hintergrund. Die archäologischen Befunde lassen auf eine Besatzung von möglicherweise bis zu 150 Soldaten sowie deren Angehörigen schließen. Die Soldaten stammten teilweise aus weiter entfernten Regionen, unter anderem aus dem Elbe-Weser-Gebiet und aus Böhmen. Dies entspricht dem für die spätrömische Armee typischen Bild einer zunehmend aus unterschiedlichen ethnischen und regionalen Gruppen zusammengesetzten Grenzarmee.

Ein besonders aufschlussreicher Fund ist ein römischer Weihestein, der im Fundament eines spätantiken Gebäudes gefunden wurde und von Soldaten der ala Noricorum gestiftet worden war. Diese berittene Einheit war im 2. Jahrhundert im Militärlager Durnomagus im heutigen Dormagen stationiert. Der Fund zeigt, dass beim Bau des spätantiken Kastells ältere römische Bauteile und Steine aus der näheren Umgebung als Spolien wiederverwendet wurden.

Das Ende der römischen Epoche

Das Ende der römischen Herrschaft in Bürgel fällt in die Umbruchszeit des frühen 5. Jahrhunderts. Eine Goldmünze des Kaisers Honorius belegt eine Nutzung des Kastells noch in der Zeit um 400 n. Chr. und steht damit im Zusammenhang mit der letzten Phase römischer Grenzsicherung am Niederrhein.

Die Aufgabe der römischen Rheingrenze im Winter 406/407 bedeutete nicht zwangsläufig eine sofortige Beendigung jeder Nutzung des Kastells. Die archäologischen Befunde weisen vielmehr auf eine von Konflikten und militärischen Auseinandersetzungen geprägte Übergangsphase hin. Mehrere Münzhorte sowie Spuren gewaltsamer Zerstörung lassen auf kriegerische Ereignisse und möglicherweise auf Belagerungen schließen.

Die Datierung der endgültigen Eroberung des Kastells ist in der Forschung nicht völlig einheitlich. Nach neueren Untersuchungen wird eine Zerstörung beziehungsweise Übernahme durch fränkische Gruppen teilweise bereits um 430 n. Chr. angenommen, während andere Datierungen bis etwa 450 reichen. Mit dem Ende der römischen Militärherrschaft ging der Platz in den fränkischen Herrschaftsbereich über.

Forschungs- und Grabungsgeschichte

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit Haus Bürgel reicht bis in das 18. Jahrhundert zurück. Bereits 1731 beschrieb Brosius in einer lateinischen Abhandlung die noch deutlich sichtbaren Reste des Kastells und erwähnte zwölf Türme.

Eine erste ausführliche Monografie veröffentlichte 1855 der Krefelder Schuldirektor Anton Rein. Rein identifizierte Haus Bürgel allerdings irrtümlich mit der im römischen Straßenverzeichnis genannten Station Burungum, die tatsächlich mit Worringen in Verbindung gebracht wird. Die Gleichsetzung wurde später durch die Forschung widerlegt.

Die moderne archäologische Untersuchung begann insbesondere mit den Vermessungs- und Sondierungsarbeiten des Rheinischen Landesmuseums Bonn unter Waldemar Haberey in den Jahren 1953 und 1959.

Einen entscheidenden Fortschritt brachten die ab 1993/1994 durchgeführten Grabungen der Universität zu Köln unter der Leitung von Thomas Fischer in Zusammenarbeit mit der Universität Warschau. Die Untersuchungen erschlossen zahlreiche Befunde aus den spätantiken Kasernen- und Wirtschaftsgebäuden und ermöglichten neue Erkenntnisse über die Zusammensetzung und den Alltag der Besatzung.

Im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten wurden unter Leitung von Michael Gechter bis 2002 weitere Bereiche des Kastells untersucht. Dabei konnten unter anderem Kasernenbauten freigelegt werden, die unmittelbar an das Westtor anschlossen.

Zu den bedeutenden Funden gehören der bereits erwähnte Hort von 139 Bronzemünzen aus konstantinischer Zeit sowie ein weiterer Münzhort von mehr als 800 Münzen aus der Zeit zwischen etwa 375 und 408 n. Chr. Dieser war ursprünglich in einem Kasernengebäude deponiert worden. In karolingischer Zeit wurde der Fundzusammenhang durch die Anlage eines Grabes gestört, wodurch die Münzen im Kastellbereich verstreut wurden.

Frühmittelalter: Fränkische Epoche und die Entstehung von St. Maternus

Übergang zum fränkischen Königsgut

Nach dem Ende der römischen Herrschaft übernahmen ripuarische Franken die Herrschaft am Niederrhein. Das ehemalige Kastell dürfte dabei in den Herrschaftsbereich der fränkischen Könige gelangt sein. Für die folgenden Jahrhunderte ist die schriftliche Überlieferung zu Bürgel allerdings sehr lückenhaft. Archäologische Funde zeigen jedoch, dass der Platz nicht aufgegeben wurde. Zu den bemerkenswerten Hinterlassenschaften gehört der Deckel eines fränkischen Kindersarges, der auf eine frühmittelalterliche Besiedlung hinweist.

Gegen Ende des ersten Jahrtausends verdichten sich die historischen Hinweise. Bürgel erscheint nun als herrschaftlicher Hof beziehungsweise als Teil des königlichen beziehungsweise ottonischen Besitzes. Für das Jahr 980 wird eine Übertragung von Kirche und Herrenhof Bürgel an das Kölner Ursulastift überliefert. Im Jahr 1002 gelangte das Gut im Zusammenhang mit Kaiser Otto III. an den Kölner Erzbischof Heribert.

Erzbischöflicher Besitz und die Deutzer Ära

Erzbischof Heribert von Köln gründete 1003 das Benediktinerkloster in Deutz. Zur wirtschaftlichen Ausstattung der Neugründung übertrug er dem Kloster am 3. Mai 1019 beziehungsweise nach anderer Datierung 1020 das Castrum etiam in Burgela mit dem dazugehörigen Hof sowie die Kapelle in Zons mit ihrem Zehnten.

Die Überlieferung dieser Schenkung ist allerdings nicht unproblematisch. Das Deutzer Urkundenmaterial wurde im 12. Jahrhundert redaktionell überarbeitet und teilweise verfälscht. Gleichwohl bildet die Überlieferung einen wichtigen Ausgangspunkt für die Geschichte der Besitz- und Kirchenverhältnisse von Bürgel und Zons.

1147 bestätigte Papst Eugen III. die Rechte des Klosters. In der päpstlichen Urkunde erscheint Bürgel als castrum beziehungsweise Schloss mit Hof und Kirche.

Durch die Deutzer Besitzrechte entstand eine enge Verbindung zwischen dem Hof Bürgel und den dortigen kirchlichen Einrichtungen. Mit dem Patronatsrecht waren insbesondere Rechte an der Besetzung der Pfarrstelle und an den kirchlichen Einkünften verbunden.

Die Frage nach der Entstehung der Maternuskapelle

Der genaue Zeitpunkt der Errichtung einer dem heiligen Maternus geweihten Kirche oder Kapelle in Bürgel lässt sich nicht sicher bestimmen. Ältere Forschung vermutete teilweise eine sehr frühe Entstehung bereits im Frühmittelalter, vereinzelt sogar in spätantiker Zeit. Für eine solche Datierung gibt es jedoch keinen unmittelbaren schriftlichen Nachweis.

Sicher ist, dass die spätere Maternuskapelle im Zentrum der ehemaligen Kastellanlage lag und damit unmittelbar an die römische Befestigung anknüpfte. Frühmittelalterliche Kirchen wurden nicht selten innerhalb oder unmittelbar auf spätantiken Kastellanlagen errichtet, wobei die vorhandenen römischen Mauern und Bauteile als Baumaterial genutzt werden konnten.

Auch der Maternuskult liefert einen chronologischen Hinweis. Im Erzbistum Köln ist eine stärkere Verbreitung des Maternuspatroziniums erst seit dem 9. Jahrhundert sicher nachweisbar. Eine frühmittelalterliche Entstehung oder Umwidmung der Bürgeler Kirche in dieser Zeit ist daher möglich.

Allerdings hat die jüngere Forschung die traditionelle Vorstellung, Bürgel sei von Anfang an die Mutterkirche von Zons gewesen, grundlegend in Frage gestellt.

Hoch- und Spätmittelalter: Bürgel und Zons

Die Herren von Bürgel

Die enge Verflechtung von Bürgel und Zons lässt sich im Hochmittelalter insbesondere an der Familie der Herren von Bürgel beobachten. Angehörige dieser Familie treten seit dem 12. Jahrhundert als Ministeriale beziehungsweise Lehnsträger in den Quellen auf.

Für 1166, 1183 und 1218 ist ein Konrad von Bürgel (Conradus de Burgela) belegt; 1218 wird außerdem ein Hermann von Bürgel genannt. Besonders aufschlussreich ist eine Urkunde von 1257, in der Konrad von Bürgel als plebanus de Zunce, also als Pfarrer von Zons, erscheint. Die Verbindung zwischen weltlichem Lehnsbesitz und geistlichen Pfründen war damit besonders eng.

1326 veräußerte Winrich von Bürgel mit Zustimmung seines Bruders Andreas, der als Pfarrer von Bürgel bezeichnet wird, das Schloss, die Hälfte der Ländereien und das damit verbundene Patronatsrecht für 1.400 kölnische Mark an die Abtei Deutz. Das Gut erhielt er anschließend als Erbpacht zurück.

Die Inkorporation in die Abtei Brauweiler

In der Mitte des 14. Jahrhunderts verschob sich die kirchenrechtliche Zuständigkeit. Angehörige der Familie Zobbe von Ingendorf standen mit Bürgel in enger Verbindung; Hermann Zobbe, ein Brauweiler Benediktinermönch, wurde 1361 Abt des Klosters.

Am 11. Juni 1361 inkorporierte der Kölner Erzbischof Wilhelm von Gennep die Pfarrkirche in Bürgel einschließlich der Kapelle in Zons in die Abtei Brauweiler. Hintergrund waren unter anderem Auseinandersetzungen um das Patronatsrecht und die wirtschaftliche Situation des Klosters.

Am 20. Juli 1368 kam es schließlich zu einem umfangreichen Tausch zwischen den Abteien Deutz und Brauweiler. Brauweiler erhielt den Hof Bürgel mitsamt dem Patronat über die Maternuskirche und deren Tochterkapelle in Zons; im Gegenzug überließ es Deutz seinen Hof in Bilk mit den dortigen Patronatsrechten. Als Begründung wurde angegeben, dass die jeweiligen Besitzungen für die beiden Klöster jeweils näher und wirtschaftlich günstiger gelegen seien.

Brauweiler veräußerte das Gut bereits 1375 weiter, behielt jedoch das Patronatsrecht über die Bürgeler Kirche und die Kapelle in Zons sowie die großen und kleinen Zehnten beiderseits des Rheins. Die seelsorgliche Verbindung blieb daher trotz des Besitzerwechsels bestehen.

Die kirchenrechtliche Stellung von Zons: ältere und neuere Forschung

Die traditionelle Darstellung der Geschichte von Zons und Bürgel ging davon aus, dass St. Maternus in Bürgel die ursprüngliche Mutterkirche und die Kirche in Zons seit alters her deren Tochterkirche gewesen sei. Diese Vorstellung prägte lange Zeit auch die historische Literatur über Zons.

Die Untersuchungen von Marion Roehmer haben dieses Modell jedoch grundlegend in Frage gestellt. Danach sprechen die archäologischen Befunde eher für eine ältere kirchliche Tradition in Zons. Grabungen im Bereich des Zonser Schlosses haben Hinweise auf eine Holzkirche bereits im späten 8. Jahrhundert ergeben; um 1000 entstand dort eine erste steinerne Saalkirche. Demgegenüber ist eine Kirche in Bürgel erst im 12. Jahrhundert sicher urkundlich greifbar. Die päpstliche Bestätigung von 1147 nennt Bürgel mit Hof und Kirche. Nach dieser Interpretation war Zons daher nicht ursprünglich eine bloße Tochterkirche von Bürgel. Vielmehr könnte sich das Abhängigkeitsverhältnis erst im Hoch- und Spätmittelalter infolge territorialer und lehnsrechtlicher Machtverschiebungen herausgebildet haben. Besonders wichtig ist dabei das Jahr 1361: Erst in diesem Zusammenhang wird Zons in den überlieferten Rechtsverhältnissen ausdrücklich als abhängige Kapelle von Bürgel bezeichnet.

Damit ist die ältere Vorstellung eines seit spätrömischer Zeit bestehenden Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht mehr als gesicherte Tatsache anzusehen. Für die Geschichte von Zons ist vielmehr zwischen der archäologisch fassbaren frühen Kirche in Zons und der späteren, im Mittelalter entstandenen kirchenrechtlichen Abhängigkeit zu unterscheiden.

Der Rheindurchbruch von 1374 und die kirchenrechtlichen Folgen

Der oben beschriebene Rheindurchbruch von 1374 (siehe Abschnitt "Der Rheindurchbruch von 1374 und seine Folgen") verschärfte die praktische Problematik der kirchenrechtlichen Verbindung: Bürgel lag nun rechtsrheinisch, Zons blieb linksrheinisch.

Nach der traditionellen Überlieferung blieb St. Maternus in Bürgel zunächst die maßgebliche Pfarr- und Taufkirche. Für die Bewohner von Zons bedeutete dies erhebliche praktische Schwierigkeiten. Die Taufe von Kindern erforderte grundsätzlich die Überquerung des Rheins.

Um diese Situation zu entschärfen, wurde 1423 unter Erzbischof Dietrich von Moers in der 1408 geweihten Zonser Kirche St. Martinus ein eigenes Taufbecken eingerichtet. Die ältere Verbindung zu Bürgel blieb jedoch weiterhin sichtbar. Noch lange bestand die Tradition, am Karsamstag nach Bürgel zu ziehen und dort das Taufwasser für Zons segnen zu lassen.

Erst am 17. Dezember 1593 wurde die Martinskirche in Zons durch eine Urkunde des Kölner Generalvikars Peter Gropper vollständig von der bisherigen kirchenrechtlichen Abhängigkeit gelöst. Gropper verlieh der Kirche die vollen Pfarrrechte und begründete dies insbesondere mit der beschwerlichen Rheinüberquerung sowie der gewachsenen Bedeutung von Zons als Stadt. Die wesentlichen Pfarreinkünfte wurden nach Zons übertragen; Bürgel behielt lediglich die historische Stellung als Mutterkirche beziehungsweise den damit verbundenen Ehrenvorrang.

Das kirchenrechtliche Ende von Bürgel

Im 17. und 18. Jahrhundert verschlechterte sich der Zustand der Maternuskapelle zunehmend. Die jeweiligen Pächter des Gutes waren teilweise reformierten Glaubens und standen der katholischen Nutzung der Kapelle offenbar wenig aufgeschlossen gegenüber. Der Kirchhof wurde zeitweise zweckentfremdet, und es kam sogar vor, dass dem Zonser Pfarrer der Zugang zur Kapelle erschwert wurde. Das Kölner Domkapitel versuchte, die katholische Nutzung zu sichern. Unter anderem wurde angeordnet, dass der Kaplan bei seinen Fahrten nach Bürgel von mehreren Personen begleitet werden sollte.

Seit etwa 1750 erscheint Bürgel in den kirchlichen Registern nicht mehr als eigenständige Pfarrkirche. Die endgültige kirchenrechtliche Neuordnung erfolgte im Zusammenhang mit der französischen Besetzung und der territorialen Neuordnung des Rheinlandes. Nach der Eingliederung Bürgels in das rechtsrheinische Großherzogtum Berg war die alte Verbindung zu Zons auch territorial aufgehoben.

1843 hob der Kölner Erzbischof-Koadjutor Johannes von Geissel die Pfarrei Bürgel wegen ihrer Mittellosigkeit förmlich auf und pfarrte das Gebiet der rechtsrheinischen Pfarrei Monheim beziehungsweise Baumberg ein.

Die Maternuskapelle selbst bestand noch bis ins frühe 20. Jahrhundert. Wegen ihres schlechten baulichen Zustands wurde sie 1916 endgültig abgebrochen.

Besitzgeschichte ab dem Spätmittelalter

Verkauf an Gerhard von Kniprode und Lehensauftragung 1375/1378

Brauweiler verkaufte Haus Bürgel im Dezember 1375 unter Abt Hermann II. Zobbe für 4.000 Gulden an den Ritter Gerhard von Kniprode. Damit endete die unmittelbare klösterliche Grundherrschaft über den Hof.

1378 vollzog Gerhard von Kniprode einen für die weitere Territorialgeschichte bedeutenden Schritt. Er trug Haus Bürgel zusammen mit fünf Hufen Ackerland und zweieinhalb Hufen Weideland dem Kölner Erzbischof Friedrich III. von Saarwerden als kurkölnisches Mannlehen auf.

Bürgel wurde damit formal in das kurkölnische Lehnswesen eingebunden. Die Lage des Gutes war territorial allerdings kompliziert, da sowohl Kurköln als auch das Herzogtum Berg Ansprüche auf den Raum erhoben.

Der territoriale Grenz- und Jurisdiktionsstreit

Aus der lehensrechtlichen Bindung an Kurköln entwickelten sich jahrhundertelange Streitigkeiten zwischen dem kurkölnischen Amt Zons und dem bergischen Amt Monheim.

Im Kern ging es um die Frage, welcher Herrschaft die Gerichtshoheit über Haus Bürgel und das umliegende Bürgeler Werth zustand. Die Zonser Schöffen vertraten bereits 1443 die Auffassung, dass die Bewohner Bürgels den Verpflichtungen gegenüber dem Zonser Gericht unterlägen. Die bergische Seite beharrte dagegen darauf, Bürgel gehöre zum Amt Monheim.

Auch im 16. Jahrhundert setzte sich der Konflikt fort. 1504 protestierte Herzog Wilhelm von Jülich-Berg beim Kölner Erzbischof Hermann IV. gegen die kurkölnischen Ansprüche und verwies darauf, dass Bürgel seit alters zum bergischen Amt Monheim gehöre.

Im Laufe der Zeit gewann Berg im tatsächlichen Vollzug zunehmend Einfluss. Eine kurkölnische Untersuchung von 1698 stellte fest, dass die bergische Seite die Jurisdiktion über Bürgel faktisch ausübte und sich die jeweiligen Besitzer des Gutes je nach Vorteil bald an Köln, bald an Berg orientierten.

Ein Kriminalfall 1739

Wie konkret dieser Jurisdiktionskonflikt werden konnte, zeigt ein spektakulärer Vorfall vom 9. Januar 1739. An diesem Tag wurde der erst 16-jährige Schweinehirt Wilhelm Heinrich Burbach aus Baumberg auf den Stufen des Bürgeler Hausflurs von einem Baumberger mit einem Messer tödlich verletzt. Der Täter war namentlich bekannt. Unmittelbar danach entbrannte ein Streit zwischen den konkurrierenden Gerichten. Bergische Schützen aus Baumberg besetzten auf Befehl des Monheimer Vogts das Gut, um eine Leichenschau durch das Zonser Gericht zu verhindern. Die Monheimer Schöffen untersuchten den Leichnam und ließen ihn anschließend auf dem Bürgeler Kirchhof bestatten.

Das Kölner Domkapitel wertete das Vorgehen als Eingriff in die eigene Gerichtshoheit. Auf seine Anordnung setzten Zonser Gerichtsbeamte über den Rhein, gruben den bereits bestatteten Leichnam wieder aus und führten eine eigene Leichenschau im Namen Kurkölns durch. Anschließend wurde der Tote erneut bestattet. Der Vorfall war damit weit mehr als ein lokaler Kriminalfall: Er wurde zu einem demonstrativen Akt im jahrhundertealten Streit um die territoriale und gerichtliche Zugehörigkeit von Haus Bürgel.

Die Besitzerfamilien

Nach Gerhard von Kniprode gelangte Haus Bürgel durch die Heirat seiner Tochter 1413 an den Ritter Heinrich van Boemelbergh. In der Folgezeit kam das Gut im Erbgang an die Grafen von Limburg, darunter die Linie Limburg, Herren zu Broich. Als die Familie im späten 17. Jahrhundert im Mannesstamm ausstarb und eine weibliche Belehnung nach den kurkölnischen Lehnsbestimmungen nicht möglich war, verkauften die Erbinnen das Gut 1698 an den Freiherrn Franz von Nesselrode.

Damit begann die bis in das 20. Jahrhundert reichende Besitzgeschichte der Familie Droste von Vischering-Nesselrode-Reichenstein (mit Sitz auf Schloss Herten). Nach Franz von Nesselrodes Tod 1707 übernahm sein Sohn Bertram Carl von Nesselrode und Reichenstein die Lehnsherrschaft. Die Besitzer waren zugleich in den bergischen Herrschaftsbereich eingebunden, teilweise auch als Amtsträger von Monheim tätig. Dadurch verstärkte sich der bereits bestehende Gegensatz zwischen der formalen kurkölnischen Lehnshoheit und der tatsächlichen bergischen Territorial- und Gerichtshoheit.

Baugeschichte und architektonische Entwicklung

Der Untergang der Bürgeler Auenhöfe

Das mittelalterliche Bürgel war keine geschlossene Dorfsiedlung, sondern bestand aus einer lockeren Gruppe mehrerer Höfe. Zu diesem Siedlungskomplex gehörten der Große Hof zu Bürgel, der Hof auf dem Driesch, der Hof auf der Scheuern und der herrschaftliche Bauhof.

Der Große Hof und der Driesch-Hof lagen innerhalb der hochwassergefährdeten Rheinschlinge. Der Driesch-Hof wird 1418 ausdrücklich als zwischen dem Hof Bürgel und dem Alten Rhein gelegen bezeichnet. Später wurde er unmittelbar zum Hof Bürgel gezogen.

Der herrschaftliche Bauhof lag innerhalb der ehemaligen Kastellmauern. Winrich von Bürgel veräußerte 1326 zusammen mit dem Gut auch sein Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude und einen Baumgarten innerhalb der Kastellanlage an die Abtei Deutz.

Der Hof auf der Scheuern lässt sich heute nicht mehr sicher lokalisieren. Sein Verschwinden steht jedoch wahrscheinlich mit den Veränderungen des Rheinlaufes und den wiederkehrenden Überschwemmungen in Zusammenhang.

Die historische Bildüberlieferung

Eine besonders wichtige Quelle für den baulichen Zustand von Haus Bürgel im 18. Jahrhundert bilden die Zeichnungen des flämischen Malers Renier Roidkin aus der Zeit um 1735. Roidkin stellte Haus Bürgel aus nord-nordwestlicher Richtung dar. Die Anlage erscheint als nahezu geschlossene, rechteckige Hofanlage. Das herrschaftliche Wohngebäude und der mächtige Nordostturm überragen die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude. Im Inneren des Hofes ist außerdem der Turm der damaligen Maternuskapelle erkennbar. Die Zeichnungen Roidkins gehören zu den wichtigsten bildlichen Quellen für die Rekonstruktion des frühneuzeitlichen Baubestandes von Haus Bürgel.

Zons und Haus Bürgel um 1735. Tuschzeichnung von Renier Roidkin.

Neubau der Maternuskapelle 1774–1776

Bereits im 18. Jahrhundert war die ältere Kapelle so baufällig geworden, dass sie vollständig ersetzt werden musste. Nach den chronikalischen Aufzeichnungen des Zonser Küsters Johannes Hermann Schwieren wurde die alte Kapelle 1774 bis auf den Grund abgebrochen.

Der Neubau war zu Ostern 1776 noch nicht fertiggestellt. Daher konnte das Taufwasser in jenem Jahr nicht wie gewohnt in Bürgel geweiht werden, sondern musste ausnahmsweise in Zons durch den Kaplan Gallus Peffgen gesegnet werden. Am 15. Juli 1776 wurde die neue Kapelle feierlich geweiht. An der Weihe waren unter anderem Pfarrer Ferdinand Bodife, Kaplan Gallus Peffgen und mehrere Angehörige des Brauweiler beziehungsweise kirchlichen Umfelds beteiligt. Nach der Überlieferung erhielten die anwesenden Kinder aus diesem Anlass ein „Stüber-Brötchen“.

Die Maternuskapelle vor ihrem Abbruch

Die Maternuskapelle wurde 1892 und 1894 durch den rheinischen Provinzialkonservator Paul Clemen bauhistorisch dokumentiert. Sie war ein einschiffiger, flachgedeckter Saalbau von etwa 7 × 10 Metern. Die Wände bestanden überwiegend aus Tuffsteinquadern, während die Giebel aus Backstein errichtet waren. Im Osten schloss sich ein kleiner, mehrseitiger Chor an.

Von besonderem kunst- und kirchengeschichtlichem Wert war ein romanischer Taufstein aus Namurer Blaustein, der vermutlich aus dem 12. Jahrhundert oder früher stammte. Der Taufstein wurde nach dem Abbruch der Kapelle gerettet und gelangte später auf die Burg Herrnstein an der Sieg. Heute befindet er sich als Dauerleihgabe in St. Nikolai in Brandenburg an der Havel.

Im Inneren war die Kapelle schlicht ausgestattet. Über dem westlichen Teil befand sich ein kleines hölzernes Glockentürmchen. Ein bemerkenswertes Detail war ein roh behauener menschlicher Steinkopf im Ostgiebel über dem Chor, den der Volksglaube später als heidnisches Relikt deutete.

Um 1903 war die Kapelle bereits stark verfallen. 1916 wurde sie endgültig abgebrochen.

Die 1776 fertiggestellte neue Maternus-Kapelle in Haus Bürgel in einer Zeichnung von 1892.
Der romanische Taufstein der Maternuskapelle von Haus Bürgel in einer Zeichnung von 1892.

Entstehung des neuzeitlichen Gutshofs

Der Charakter von Haus Bürgel wandelte sich in der Neuzeit zunehmend vom befestigten Herrensitz zum landwirtschaftlichen Gutshof. Bereits 1765 wurden an der Westseite neue Stallungen errichtet. Der entscheidende bauliche Einschnitt erfolgte 1837. Unter dem damaligen Eigentümer Graf Felix Droste zu Vischering wurden die baufälligen Reste des alten Hauptgebäudes abgebrochen. An ihrer Stelle entstand das heute noch erhaltene zweigeschossige klassizistische Herrenhaus.

Die Wirtschaftsgebäude und Teile der Umfassungsmauern wurden in den folgenden Jahrzehnten immer wieder repariert und an die Erfordernisse des landwirtschaftlichen Betriebes angepasst. Dennoch blieben wichtige Reste der älteren Befestigungsanlage erhalten, insbesondere der quadratische Nordostturm mit seinen Kragsteinen für einen früheren hölzernen Wehrgang sowie Teile der Umfassungsmauer, darunter die abgeschrägte Südwestecke.

Die Gesamtanlage von Haus Bürgel mit der Maternuskapelle (A) in einer Zeichnung von 1892.

Heutige Nutzung, Naturschutz und Denkmalpflege

Rettung und Restaurierung

Nachdem Haus Bürgel über Jahrhunderte als landwirtschaftliches Gut genutzt worden war, begann in den 1990er Jahren eine umfassende Phase der denkmalpflegerischen Sicherung. Die NRW-Stiftung erwarb die Anlage und leitete umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ein. Ziel war es, den historischen Baubestand zu erhalten und gleichzeitig eine dauerhafte Nutzung zu ermöglichen, die Denkmalschutz, Naturschutz und kulturelle Vermittlung miteinander verbindet. Heute wird die Anlage im Rahmen der Interessengemeinschaft Urdenbacher Kämpe/Haus Bürgel genutzt und betreut.

Biologische Station Urdenbacher Kämpe

Seit 1996 befindet sich die Biologische Station auf Haus Bürgel. Sie betreut Naturschutzgebiete in Düsseldorf und im Kreis Mettmann und führt zahlreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Kulturlandschaft der Urdenbacher Kämpe durch.

Ein Schwerpunkt liegt auf den historischen Streuobstwiesen. Auf den Flächen werden unter anderem rund 850 Birnbäume, 400 Apfelbäume und 50 Pflaumenbäume gepflegt. Damit trägt die Station zur Erhaltung einer für die Rheinaue charakteristischen historischen Kulturlandschaft bei.

Zum Standort gehören außerdem ein historischer Nutzgarten mit Pflanzen aus unterschiedlichen Epochen, naturkundliche Führungen und Exkursionen sowie Maßnahmen zur Pflege der Gewässer und der Tier- und Pflanzenwelt. Auf den Weideflächen wird darüber hinaus die traditionelle Haltung beziehungsweise Zucht von Kaltblutpferden fortgeführt.

Das Römermuseum Haus Bürgel

2003 wurde im Herrenhaus und im historischen Eckturm von Haus Bürgel ein archäologisches Römermuseum eröffnet. Die Ausstellung vermittelt die Geschichte des römischen Kastells, seiner Besatzung und seines Umfeldes und wurde im Laufe der Zeit um weitere Räume ergänzt.

Ein archäologischer Außenpfad führt entlang des ehemaligen Kastellverlaufs. Im Boden markierte Bereiche machen die Lage des spätrömischen Osttores und einzelner Türme sichtbar und vermitteln den Besuchern die Dimensionen der antiken Befestigung. Im Innenhof befindet sich außerdem ein Nachbau eines römischen Steinbackofens.

Der Welterbe-Status

Haus Bürgel ist Bestandteil des Niedergermanischen Limes, der am 27. Juli 2021 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde.

Der Niedergermanische Limes umfasst zahlreiche archäologische Fundplätze entlang der ehemaligen römischen Grenze am Niederrhein. Haus Bürgel gehört dabei zu den erhaltenen beziehungsweise archäologisch erschlossenen Kastellplätzen und verbindet in besonderer Weise die römische Militärgeschichte mit der späteren mittelalterlichen und neuzeitlichen Entwicklung der Region.

Forschungs- und Rezeptionsgeschichte

Von der Identifizierung mit "Burungum" zur modernen Kastellforschung

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit Haus Bürgel war lange Zeit von der Frage geprägt, welchen antiken Ort die Anlage darstellte. Anton Rein identifizierte das Kastell 1855 mit der in den römischen Straßenverzeichnissen genannten Station Burungum. Diese Gleichsetzung wurde im späteren 19. Jahrhundert widerlegt; insbesondere Franz Cramer stellte 1901 klar, dass Burungum mit Worringen und nicht mit Bürgel gleichzusetzen ist.

Die archäologischen Untersuchungen des 20. und frühen 21. Jahrhunderts haben anschließend gezeigt, dass Haus Bürgel als eigenständiges spätrömisches Kastell zu verstehen ist. Zugleich wurde deutlich, dass seine Geschichte nicht erst mit dem Bau der Befestigung im 4. Jahrhundert beginnt, sondern bis in die frühe Kaiserzeit zurückreicht.

Die Frage nach der kirchlichen Priorität von Zons und Bürgel

Besonders folgenreich ist die neuere Diskussion über das Verhältnis der Kirchen von Zons und Bürgel. Die ältere Forschung nahm vielfach an, Bürgel sei seit frühester Zeit die Mutterkirche von Zons gewesen. Die in der Zonser Überlieferung seit der Frühen Neuzeit verbreitete Vorstellung einer untergegangenen größeren Siedlung Bürgel mit einer eigenständigen Kirche verstärkte dieses Bild zusätzlich.

Marion Roehmer hat diese Interpretation 2011 in ihrer Untersuchung zum Verhältnis der Kirchen von Zons und Bürgel grundlegend hinterfragt. Die archäologischen Befunde sprechen danach für eine wesentlich ältere kirchliche Tradition in Zons. Die dortige Martinskirche lässt sich archäologisch bereits in das späte 8. Jahrhundert zurückverfolgen, während die Bürgeler Kirche erst im 12. Jahrhundert sicher urkundlich greifbar ist.

Damit erscheint die traditionelle Vorstellung eines von Anfang an bestehenden Mutter-Tochter-Verhältnisses zwischen Bürgel und Zons als problematisch. Vielmehr könnte die Abhängigkeit von Zons von Bürgel erst im Hochmittelalter entstanden sein und mit den damaligen Veränderungen der Besitz-, Lehns- und Herrschaftsverhältnisse zusammenhängen. Eine besondere Rolle spielte dabei offenbar die Familie der Herren von Bürgel, deren Mitglieder sowohl über weltliche Lehen als auch über geistliche Pfründen verfügten (siehe Abschnitt "Die Herren von Bürgel"). Als frühester sicher datierbarer Beleg für das kirchenrechtliche Abhängigkeitsverhältnis gilt weiterhin das Jahr 1361 (siehe Abschnitt "Die kirchenrechtliche Stellung von Zons: ältere und neuere Forschung).

Die Geschichte des Verhältnisses von Zons und Bürgel ist daher nicht als unveränderte Kontinuität seit der Spätantike zu verstehen. Vielmehr müssen unterschiedliche historische Ebenen unterschieden werden: die römische Besiedlung des Bürgeler Sandrückens, die frühmittelalterliche kirchliche Entwicklung in Zons, die Ausbildung der Bürgeler Kirche und schließlich die hoch- und spätmittelalterliche Herausbildung eines kirchenrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses.

Die Legende von der "versunkenen Stadt Bürgel"

Mit der älteren Zonser Geschichtsschreibung verband sich außerdem die Vorstellung, eine größere Siedlung Bürgel sei durch den Rhein untergegangen. Die noch im 18. Jahrhundert sichtbaren gewaltigen Mauern und Türme der römischen Befestigung konnten dabei leicht als Überreste einer untergegangenen mittelalterlichen Stadt gedeutet werden.

Die archäologischen Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass es sich bei den markanten Ruinen im Kern um das spätrömische Kastell handelt. Eine eigenständige mittelalterliche Großstadt an dieser Stelle ist archäologisch nicht nachgewiesen. Das mittelalterliche Bürgel bestand vielmehr aus einer lockeren Gruppe von Höfen und dem herrschaftlichen Gut innerhalb beziehungsweise im Umfeld der alten Kastellmauern. Mehrere dieser Höfe verschwanden im Laufe der Jahrhunderte, wahrscheinlich teilweise infolge der Veränderungen des Rheinlaufes und wiederkehrender Hochwasser.

Die ältere Vorstellung einer im Rhein versunkenen großen Stadt Bürgel ist daher als Ergebnis einer späteren historischen Deutung zu verstehen, die die sichtbaren römischen Ruinen mit den mittelalterlichen Orts- und Kirchenüberlieferungen verband.

Haus Bürgel als Verbindungspunkt von Zons und dem Rheinraum

Die neuere Forschung macht deutlich, dass Haus Bürgel nicht isoliert betrachtet werden kann. Seine Geschichte verbindet mehrere historische Ebenen: den römischen Grenzschutz am Rhein, die frühmittelalterliche Nachnutzung des Kastellplatzes, die kirchen- und lehnsrechtlichen Beziehungen zu Zons, die spätmittelalterliche Territorialisierung des Rheinraumes und schließlich die neuzeitliche Entwicklung des Gebietes zwischen Kurköln und Berg.

Besonders deutlich wird diese Verflechtung am Rheindurchbruch von 1374. Ein Naturereignis veränderte damals nicht nur die Landschaft, sondern trennte zwei bis dahin unmittelbar verbundene Räume voneinander. Dennoch bestanden die älteren kirchenrechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen fort.

Literatur

  • Auler, Jost: Archäologisches Museum Haus Bürgel – Betrachtungen zur Situation des Raumes Dormagen in der Römerzeit, in: Jahrbuch für den Rhein-Kreis Neuss 2006 (2005), S. 8–15.
  • Beyer, Brigitte: Fortuna te adiuvet, in: Archäologie im Rheinland 2003, S. 83–84.
  • Bürschel, Peter/ Gechter, Michael: Ausgrabungen in Haus Bürgel, in: Archäologie im Rheinland 1993, S. 94–96.
  • Cramer, Franz: Buruncum – Worringen, nicht Bürgel, in: Bonner Jahrbücher 107 (1901), S. 190–202.
  • Fischer, Thomas: Neue Forschungen im spätrömischen Kastell "Haus Bürgel", Stadt Monheim, Kreis Mettmann, in: Nicolae Gudae (Hg.): Roman Frontier Studies – Proceedings of the XVIIth International Congress of Roman Frontier Studies, Zalau 1999, S. 337–347.
  • Fischer, Thomas: Zur Herstellung militärischer Bronzen im spätrömischen Kastell Haus Bürgel, in: H. Friesinger/ K. Pieta/ J. Rajtár (Hgg.): Metallgewinnung und –verarbeitung in der Antike (Schwerpunkt Eisen), Nitra 2000, S. 113–116.
  • Freudenberg, Johannes: Rezension zu: Anton Rein: Haus Bürgel – das Römische Burungum, in: Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande 23 (1856), S. 141–153.
  • Gechter, Michael: Neufunde aus Haus Bürgel, in: Archäologie im Rheinland 2003, S. 81–83.
  • Haberey, Waldemar: Kastell Haus Bürgel, in: Bonner Jahrbücher 157 (1957), S. 294–304 und Taf. 38–44.
  • Herchenbach, Wilhelm: Haus Bürgel, in: Monatsschrift des Vereins für die Geschichts- und Alterthumskunde von Düsseldorf und Umgegend (1881), Nr. 4, S. 31–34; Nr. 5, S. 35–38.
  • Koenen, Constantin: Miscelle "Zum Verständnis von Haus Bürgel", in: Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande LXXXIX (1890), S. 213–218.
  • Ohligschläger: Über Niederlassungen der Römer im Bergischen, in: Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande V/VI (1844), S. 235–251.
  • Rein, Anton: Haus Bürgel, das Römische Burungum, nach Lage, Namen und Alterthümern. Krefeld 1855.
  • Roehmer, Marion: Hier Zons – hier Haus Bürgel – Zur Frage des gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses der Kirchen von Zons und Bürgel im Mittelalter, in: Franz-Josef Radmacher/ Stefan Kronsbein: Archiv und Erinnerung im Rhein-Kreis Neuss – Festschrift für Karl Emsbach (= Schriftenreihe des Kreisheimatbundes Neuss, Nr. 18), Neuss 2011, S. 283–290.
  • Stein, Simone: Viehhaltung, Jagd und Fischfang im "Haus Bürgel", einem spätantiken Kastell am Niederrhein, Inaugural-Dissertation, Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, München 2000.
  • Tegtmeier, Ursula: Verkohlte Hainbuchenhölzer aus römischen Gräbern bei Haus Bürgel, in: Archäologie im Rheinland 2005, S. 74–76.