Maria Anna Guilleaume: Unterschied zwischen den Versionen

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Maria Anna Guilleaume unterrichtete seit 1788 an der [[Schulwesen|Mädchenschule]]. Bei ihrer Anstellung war seitens des [[Domkapitel]]s zur Voraussetzung gemacht worden, dass ''"die neue Schuljungfer nicht nur in Hand-Arbeit, sondern auch in Gut Deutsch lesen und Schreiben erfahren und benebens kristliche Lehr zu halten"'' imstande sein musste. Auch hatte sie ihre Wohnung in dem Haus.<ref>''GStAZ'', S. 159; Christa Gladden, ''Die Entwicklung des Schulwesens in Zons seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts'', in: ''BlGZSt'', Bd. V (1987), S. 16-40, hier: S. 17, S. 19; Hans Pohl, ''Die Stadt Zons in der Zeit der französischen Herrschaft (1794-1814)'', Teil 2, in: ''BlGZSt'', Bd. V (1987), S. 41-60, hier: S. 56.</ref> Auf dem Lehrplan der Mädchenschule standen Deutsch, Französisch, Religion, Rechnen, Recht und Schönschreiben, Singen, Musik, Malen, Zeichnen, Nähen und Stricken. Das Kostgeld betrug 80 Reichstaler jährlich inklusive Wäsche.<ref>Christa Gladden, ''Die Entwicklung des Schulwesens in Zons seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts'', in: ''BlGZSt'', Bd. V (1987), S. 16-40, hier: S. 17.</ref> Die Schule bestand bis um 1820. Seitdem wurden die Mädchen in der gemischten Schule in der [[Vikarie]] unterrichtet.
 
Maria Anna Guilleaume unterrichtete seit 1788 an der [[Schulwesen|Mädchenschule]]. Bei ihrer Anstellung war seitens des [[Domkapitel]]s zur Voraussetzung gemacht worden, dass ''"die neue Schuljungfer nicht nur in Hand-Arbeit, sondern auch in Gut Deutsch lesen und Schreiben erfahren und benebens kristliche Lehr zu halten"'' imstande sein musste. Auch hatte sie ihre Wohnung in dem Haus.<ref>''GStAZ'', S. 159; Christa Gladden, ''Die Entwicklung des Schulwesens in Zons seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts'', in: ''BlGZSt'', Bd. V (1987), S. 16-40, hier: S. 17, S. 19; Hans Pohl, ''Die Stadt Zons in der Zeit der französischen Herrschaft (1794-1814)'', Teil 2, in: ''BlGZSt'', Bd. V (1987), S. 41-60, hier: S. 56.</ref> Auf dem Lehrplan der Mädchenschule standen Deutsch, Französisch, Religion, Rechnen, Recht und Schönschreiben, Singen, Musik, Malen, Zeichnen, Nähen und Stricken. Das Kostgeld betrug 80 Reichstaler jährlich inklusive Wäsche.<ref>Christa Gladden, ''Die Entwicklung des Schulwesens in Zons seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts'', in: ''BlGZSt'', Bd. V (1987), S. 16-40, hier: S. 17.</ref> Die Schule bestand bis um 1820. Seitdem wurden die Mädchen in der gemischten Schule in der [[Vikarie]] unterrichtet.
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Nach einem Kirchenratsprotokoll aus dem Jahr 1814 verrichtete die Lehrerin mit den Schulkindern, basierend auf der [[Martin Ortembach|Ortembach-Stiftung]], gewisse Gebete und nahm auch arme Kinder zum Unterricht an, die kein Schulgeld entrichten konnten. Daher erhielt sie in diesem Jahr, zunächst für ein halbes Jahr, eine Extravergütung aus der Kirchenkasse in Höhe von 6 Reichstalern.<ref>PfAZ, Nr. 138, Sitzung vom 14. Mai 1814.</ref>
  
 
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Version vom 13. Mai 2017, 21:44 Uhr

Maria Anna Guilleaume (* um 1754) war von 1788 bis um 1820 Lehrerin an der Zonser Mädchenschule am Hospitalplatz.

Lehrtätigkeit

Maria Anna Guilleaume unterrichtete seit 1788 an der Mädchenschule. Bei ihrer Anstellung war seitens des Domkapitels zur Voraussetzung gemacht worden, dass "die neue Schuljungfer nicht nur in Hand-Arbeit, sondern auch in Gut Deutsch lesen und Schreiben erfahren und benebens kristliche Lehr zu halten" imstande sein musste. Auch hatte sie ihre Wohnung in dem Haus.[1] Auf dem Lehrplan der Mädchenschule standen Deutsch, Französisch, Religion, Rechnen, Recht und Schönschreiben, Singen, Musik, Malen, Zeichnen, Nähen und Stricken. Das Kostgeld betrug 80 Reichstaler jährlich inklusive Wäsche.[2] Die Schule bestand bis um 1820. Seitdem wurden die Mädchen in der gemischten Schule in der Vikarie unterrichtet.

Nach einem Kirchenratsprotokoll aus dem Jahr 1814 verrichtete die Lehrerin mit den Schulkindern, basierend auf der Ortembach-Stiftung, gewisse Gebete und nahm auch arme Kinder zum Unterricht an, die kein Schulgeld entrichten konnten. Daher erhielt sie in diesem Jahr, zunächst für ein halbes Jahr, eine Extravergütung aus der Kirchenkasse in Höhe von 6 Reichstalern.[3]

Belege

  1. GStAZ, S. 159; Christa Gladden, Die Entwicklung des Schulwesens in Zons seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts, in: BlGZSt, Bd. V (1987), S. 16-40, hier: S. 17, S. 19; Hans Pohl, Die Stadt Zons in der Zeit der französischen Herrschaft (1794-1814), Teil 2, in: BlGZSt, Bd. V (1987), S. 41-60, hier: S. 56.
  2. Christa Gladden, Die Entwicklung des Schulwesens in Zons seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts, in: BlGZSt, Bd. V (1987), S. 16-40, hier: S. 17.
  3. PfAZ, Nr. 138, Sitzung vom 14. Mai 1814.