Matthias Nolden

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Unterschrift von Matthias Nolden.

Matthias Nolden (* 1608/09 wahrscheinlich in Geseke; † 27. Juni 1695 in Zons), gelegentlich auch "Nolten" geschrieben, war von 1649 bis 1662 Stadt- und Gerichtsschreiber sowie Verwalter der Kellnerei von 1649 bis 1664 und 1662 bis 1679 Schultheiß von Zons. 1649-1679 hatte er ferner das Amt des Zoll-Nachgängers inne, und ab 1657 bis mindestens 1662 war er Kirchmeister der Zonser Kirche. Als "Pater spiritualis" (geistlicher Vater) des Zonser Franziskanerkonvents stand er der Ordensgemeinschaft sehr nahe und unterstützte diese tatkräftig. Die von ihm persönlich abgefassten Niederschriften zu historischen Ereignissen, Privilegien und Gewohnheiten des Ortes sind heute eine wichtige Quelle.

Herkunft

Matthias Nolden wurde 1608/09 wahrscheinlich im westfälischen Geseke geboren[1] Sein Vater verstarb dort Anfang Juni 1662.[2]

Erwerbstätigkeit, Hausbau

Matthias Nolden wurde nach seinen eigenen Aufzeichnungen (s.u.) 1649 vom Zonser Kellner Georg de St. Georgio (Kellner 1649-1672) als Kellnereiverwalter sowie Stadt- und Gerichtsschreiber nach Zons berufen. Das Stadt- und Gerichtsschreiberamt hatte er bis 1662 inne, das des Kellnereiverwalters bis 1664. 1662 übernahm er das Schultheißenamt von Johann Hermann Bourwinkel, das er bis 1695 innehatte. 1649-1695 war er zudem Nachgänger des Zolls. Für dieses Amt, das mit ihm erstmals eingerichtet wurde, erhielt er allerdings keine Extravergütung: Am 20. Dezember 1662 lehnte das Domkapitel seine diesbezügliche Bitte ab, mit dem Hinweis, er möchte sich stattdessen vom Zöllner Heinrich de St. Georgio eine Vergütung für dessen Amtsvertretung auszahlen lassen.[3] 1657 bis mindestens 1662 war Nolden Kirchmeister an St. Martinus Zons.[4]

Ende März 1664 berichtete der Zollschreiber Swibert Jansen dem Domkapitel, dass sich die anderen Zollbeamten nicht an die letzte Verordnung hielten. Das Kapitel lud daraufhin Matthias Nolden vor.[5] Ende September 1664 beauftragte das Domkapitel Nolden mit der Erstellung des Güterverzeichnisses aus dem Nachlass des Domherrn Georg von Eyschen.[6] Als Heinrich de St. Georgio Anfang Januar 1664 aufgrund seines hohen Alters und Noldens bisheriger Erfahrung und gezeigten Einsatzes in den verschiedenen Verwaltungsaufgaben das Kapitel bat, Nolden bereits als Adjunkt mit der Zusicherung der Nachfolge als Zöllner zu vereidigen, hielt das Domkapitel dagegen, dass das Amt des Zöllners bereits dem Hofmeister und Zoll-Verwalter Johann Sebastian Martini schriftlich zugesichert worden sei.[7]

Im April 1665 gewährte das Domkapitel Nolden eine Sondervergütung von 12 Goldgulden aus der Zollkasse.[8] Und im Juni des folgenden Jahres, als die Pest im Ort grassierte, erhielt er die Aufgabe, als Schultheiß streng auf die Einhaltung der Pestordnung zu achten.[9] Auf seinen Bericht, dass sich der Schöffe Wilhelm Westhoven nicht an die Anweisungen gehalten und die Einwohnerschaft dadurch in Gefahr gebracht habe, bestrafte das Kapitel jenen mit einer Geldstrafe von 10 Goldgulden.[10] Im September 1668 erstattete das Domkapitel dem Schultheißen 14 Taler und 26 Albus, die er während der Epidemie für die Armen ausgelegt hatte.[11] Seit Mai 1667 kassierte Nolden angesichts der friedlichen Zeiten zusätzlich das Soldatengehalt, das bisher der verstorbene Burggraf Johann Hilden bezogen hatte.[12] Im Februar 1669 wurde es ihm mit dem Hinweis, dass er durch die vielen Aufgaben ein ausreichendes Einkommen habe, wieder entzogen.[13] Seine später darauf, im Februar 1672, vorgebrachte Bitte um Gehaltserhöhung beschied das Domkapitel negativ[14], wie auch seinen nochmaligen Versuch im Januar 1673.[15] Zwei Monate darauf wurde ihm dann wieder die Hälfte des früher empfangenen Soldatengehaltes gewährt, das er ab dem Oktober des Jahres wieder vollständig beziehen durfte.[16]

Das 1671 von Schultheiß Matthias Nolden errichtete Haus in der Rheinstraße (heute Rheinstr. 10). Es wurde in die Umfassungsmauern eines beim Stadtbrand 1620 abgebrannten Hauses hineingebaut. Bezeichnenderweise trug das Haus Anfang des 20. Jahrhunderts die Bezeichnung "Zum alten Schultheiss" (s. Detail Hausschild). Die Aufnahme entstand 1922.
Das wesentlich höhere Vorgänger-Gebäude, dessen Umfassungsmauern als Brandschutzmauern erhalten geblieben sind, auf dem Hogenberg-Stich aus dem Jahr 1575.

Matthias Nolden errichtete 1671 in den Umfassungsmauern eines beim Stadtbrand 1620 abgebrannten Hauses an der nördlichen Rheinstraße ein neues Wohnhaus für die Familie, das noch heute existiert (Rheinstraße 10).[17] Später übernahm der Sohn Georg Matthias Nolden das Haus, das bezeichnenderweise noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts den Namen "Zum alten Schultheiss" trug.[18]

Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters bat Matthias Nolden im April 1679, dass sein Sohn Georg Matthias Nolden als Adjunkt im Schultheißen- und Nachgänger-Amt vereidigt werde, mit Zusicherung der Nachfolge. Das Domkapitel stimmte dem zu.[19]

Familie

Matthias Nolden hat vor dem April 1664[20] Gertrud geborene Habersack geheiratet, die am 25. Juli 1669 in Zons starb. In den Zonser Matrikeln sind zwei Kinder des Ehepaars verzeichnet[21]:

  • Maria Barbara (~ 15. April 1664); Taufpaten waren Maria Barbara Lang (Ehefrau des Johann Lang), die Ehefrau des Melchior Lang und der Zollschreiber Swibert Jansen
  • eine namentlich nicht bekannte Tochter wurde im Säuglingsalter (filiola) am 5. Juli 1668 in Zons beerdigt

Ein älterer Sohn des Matthias Nolden, Johannes Heinrich Nolden, wurde 1671 an der Universität Köln immatrikuliert.[22] Er heiratete am 24. November 1674 in Geseke Maria Catharina Kalen von dort.[23] Am 6. August 1688 bewilligte das Domkapitel auf Bitten des Vaters, dass er das vakante Richteramt in Geseke erhält.[24]

Nur wenige Monate nach dem Tod seiner Frau im Juli 1669, im November des Jahres, heiratete Nolden mit kirchlicher Dispens vom Aufgebot sowie Erlaubnis zur Haustrauung Helene von Dungen († 9. Januar 1681 in Zons). Von dem Paar sind keine Kinder in den Taufmatrikeln verzeichnet. Und nach dem Tod der zweiten Frau heiratete Matthias Nolden noch ein drittes Mal: Catharina Clausen († 18. November 1694 in Zons). Diese dritte Heirat muss spätestens 1692 erfolgt sein, denn laut der Zonser Kopfsteuerliste von 1692 lebte er zu diesem Zeitpunkt mit der Ehefrau, einer Tochter und einer Magd in einer gemeinsamen Haushaltung. Während er mit seiner Frau zusammen 2 Reichstaler zu entrichten hatte, waren für die Tochter 30 und für die Magd 20 Albus festgesetzt.[25] Catharina Clausen wurde kurz nach ihrem Tod (18. November 1694) in der Franziskanerkirche beigesetzt, wie auch ihr Mann im folgenden Jahr (s.u.).[26]

Eine Tochter von Matthias Nolden, wohl aus erster Ehe, namens Helene, starb als Jungfrau am 31. Juli 1695 in Zons. Da sich die ursprüngliche Absicht ihres Bruders, sie bei ihren Eltern in der Franziskanerkirche beisetzen zu lassen, nicht umsetzen ließ, wurde sie am 1. August in der Pfarrkirche beigesetzt.[27]

Im Juli 1674 gestattete das Domkapitel Matthias Nolden, zur Beerdigung seines Bruders nach Westfalen zu reisen.[28]

Tod und Beisetzung

Matthias Nolden starb am Morgen des 27. Juni 1695 zwischen 4 und 5 Uhr. Am 30. Juni war seine Beisetzung in der Franziskanerkirche. Die Exequien in derselben Kirche hielt der Concionator (Prediger) des Konvents zusammen mit dem Diakon und Subdiakon. Am 20. Juli 1695 wurde der Gedenkgottesdienst (dies trigesimus) abgehalten.[29] Auf Bitten der Erben hatte der Kapitelssekretär zusammen mit dem Zoll-Verwalter Johann Heinrich Christ am 11. Juli im Sterbehaus die hinterlassenen und versiegelten Schriftstücke durchgesehen und dabei die die Stadt und das Schultheißenamt betreffenden Dokumente für den Sohn herausgelegt und andere Dokumente (Kellnerei-Rechnungen der Jahre 1599, 1630, 1643, 1649-1656 und Zollrechnungen der Jahre 1652-1656) zur Domkapitels-Kammer überführt.[30]

Weiteres Engagement in Zons, Niederschriften

Matthias Nolden war den Zonser Franziskanern sehr eng verbunden und unterstützte die Gemeinschaft in besonderer Weise. Die Klosterannalen bezeichnen ihn 1675 als "parens noster spiritualis" (unser geistlicher Vater), und der Eintrag zu seiner Beisetzung 1695 hebt seinen engagierten Einsatz für die Gemeinschaft hervor ("multa beneficia nobis praestitit et singularem ac constantem affectum semper ad finem acta ostendit").[31] Er vermachte dem Kloster eine Stiftung, die mit dessen Aufhebung 1802 auf die Pfarrkirche transferiert wurde.[32]

Nolden hat sich auch für andere Ordensgemeinschaften eingesetzt: Als die Mönche des nahe gelegenen Klosters Knechtsteden im April 1675 vor den herannahenden holländischen Soldaten flohen, nahm er mehrere in sein Haus in der Rheinstraße auf.[33]

Da Nolden in Sorge war, dass alte Zonser Rechte, Privilegien und Gewohnheiten zunehmend verloren gehen, hat er diese zwischen 1684 und 1695 schriftlich festgehalten und dabei auch einige Erkenntnisse zur Geschichte des Ortes mit einfließen lassen. Diese Niederschriften liegen heute im Historischen Archiv der Stadt Köln unter der Signatur "Auswärtiges 376a". Es folgt die kommentierte Transkription des Textes, der von großer Bedeutung für die Ortsgeschichtsforschung ist.

Transkription der Niederschrift Noldens

Von Nolden erwähnte sogenannte Schall-Löcher (eingemauerte Krüge aus Siegburger Steinzeug) in der Schildmauer neben dem Weißen Turm. Ihre Funktion ist unklar.
[p. 1] Alldeweilen ich unterschriebener ab anno 1662 bis hiehin der Statt Zonß ohne Raum zu melden alß Schultheißen, vorhin aber benentlich ab anno 1649 als Gerichts- undt Stattschreiber, wie dan als Kellerie-Verwalter mit Rhat und That getrewlich beygestanden, bey meiner Ankunfft aber wegen dessen vielle Sachen in groser Confusion befunden, daß bey damahligem passirten heßischen Krieg, absonderlich dahe die Statt zweymahl durch damahligen Commendanten in Neus, Ravenhaubt mit Nahmen, formaliter belagert geweßen, aber Gott Lob nicht impatronirt worden, alles uber und uber gangen, undt deßwegen mich befleißen müssen, so viel moglich, der Statt uhralte Privilegia undt gute Gewohnheiten nicht allen wieder auffzusuchen, sonderen auch ins Werck zu bringen, forth schrifftlich zu hinterlassen, weil gespurt, daß verschiedenen dan diß, dan jenes, so denselben wohlmeinendt proponirt, allerdings nicht gefällig, die liebe Wahrheit aber aus leicht zu bringen, wegen dessen so viel demehr hochnohtig, damit die alte Privilegia wieder ans Liücht kommen, die eingeschleichene böße Gewohnheiten aber gleichsahm begraben werden mögten, hierumb so dienet anfänglich zu lassen, wie daß das Schloß Zons für diesem ein Tempelherren-Wohnung [p. 2] geweßen seye, inmassen ahm grosen Thurn daselbsten die Schallöcher ein solches ausweisen thuen, ich auch anno 1650, alß die durch das Heeßische Lager annis 1646 undt 1647 geschossene Preß ahn der Schloßmauren rheinwarts wieder aufferbawet worden, ich die Fundamenta des geweßenen Chors mit Verwunderen angesehen, dabeneben vielle Todtenbeine allernegst dem Thurn, als daselbsten eine grose Kalckkule gemacht worden, sich gefunden, undt außgeworffen worden, wie dan auch noch verschiedene Landerey im Zonßer Feldt vorhanden, so das Tempellandt genandt werden.
Das Schloß ist anno 1293 von denen Colnischer Burgeren undt dero Adhaerenten, als gegen damahligen Ertzbischoffen Sigfridum sich auffgeworffen gehabt, mit Gewalt eingenohmmen undt ruiniret worden, wie auß der anno 1659 in Druck außgangener Apologie[34]folio Beylagen 74 mit mehreren zu ersehen, undt zwar in specie, wie undt was gestalt wohlgedachter Ertzbischoffen tractirt, als denselben gefangen gehabt.
Extract aus der Beylag sub Numero 25, so datirt anno 1293.
Ipsum etiam archiepiscopum ausu sacrilego capientes et carcer[al]ibus vinculis non absque gravibus iniuriis et afflictionibus contumeliosis [p. 3] damnabiliter mancipatum vinculis Adolphum Comitem de monte longo tempore detineri procurarunt, et his non contenti iniuria iniuriis[35] accumulantes, cum ipsa ecclesia Coloniensis sic virtute et viribus esset destituta in possessionibus, rebus, et hominibus suis laedere et turbare ipsam non cessarunt[36], ac praedictum Castrum Woringen[37] et Castrum Zons et Newburg nequiter expugnarunt[38], et funditis destruxerunt etc.
Die alte Pfarrkirche St. Martinus. Lithografie aus dem Jahr 1857.
Daß dieses Schloß schon vor 400 Jahren den Nahmen Zons gefuhret habe, ist auß einem anno 1225 durch damahligen Ertzbischoffen Henricum dem Closter Camp mitgetheiltem Privilegio sub tituli negstfolgendt mit mehrerem zu ersehen. Zwischen diesem Schloß undt dem Pfannenschop hatt ein Dorff fur diesem gelegen, Fridtstrom mit Nahmen, woraus folgendes die Statt gebawet worden[39], in der Pfarkirchen vorhandenem Kelch zu ersehen, so einer, Reinardt Scheifferscheidt[40] genandt, Zollner auffm Fridtstrom anno 1534, der Kirchen verehrt gehabt, undt hatt unter anderen Fridericus de Sarwerden, Ertzbischoff zu Collen 1348, selbige mit einigen Thurn undt Maurwerckeren umbzingelt, daß Schloß auch, wie auß dessen Walffen zu ersehen, mit der uberaus grosen K…hen[41] forth dicken Mauren geziert, will geschweigen, daß die Pfarrkirch ebenfals auffrichten lassen, wie aus folgendem [p. 4] mit mehrerem abzunehmen.
Fridericus 3., ein Graff von Sarwerden, der 62. – 49. Ertzbischoff undt 33. Churfurst zu Collen, undt Verwanter des Ertzbischoffen Cunonis, ist im Jahr Christi 1370 erwehlet, bey Lebzeiten Kayers Caroli des 4., hatt neben den anderen Churfursten drey Kayser nacheinaner erwehlet undt zu Achen gekrönet, Wenceslarum nemblich, Rubertum undt Sigismundum, auch noch einen erwählen helffen, nemblich Jodocum Marggrafen von Brandenburg, welchen er, nach Absetzung Kayser Wenzels erkieset, der aber nur einen 6-monatliche Regierung undt die Kayserliche Krone erlangent. Bey dieses Ertzbischoffens Zeiten ist die hohe Schule zu Cöllen gestiftet im Jahr 1388, deren Anfang zuvor von deren trefflichen Leuthen Alberto Magno, Thoma Aquinate undt Joanne Scoto, so alle zu Collen gelebt undt gelehrt, gemacht ware. Dieser Ertzbischoff besserte Zoonß, starb zu Bonn im Jahr Christi 1414, regierte 44 Jahr, ist im Thumb begraben.
Deme succedirte ein Graff von Moers, Theodorus mit Nahmen, so 48 Jahr regieret hatt, ist zu Zoonß gestorben undt im Thumb begraben worden.
[p. 5] Daß aber vorgemeltes Dorff, wie gemelt, ohnweidt dem Schloß gelegen, bezeugen die Kempe, so anoch Hoffstede[42] genant werden, wie ich dan auch anno 1660 allernegst diesen Kempen noch ein alt groß steinerns Grab im Ackerlandt daselbst gefunden undt außgraben lassen, worinnen noch einige Todten-Bein vorhanden geweßen.
Die Statt ist annis 1547 gantz, ausserhalb das Hauß zum Ancker[43] genant, so ahn der Rheinporten gelegen, wie dan 1620 ebenfals gantz ausserhalb dreyen Haußer ahn der Rheinpforten in Asch gerathen undt abgebrandt.
Bestehet de facto in hundertzwantzigacht Haußplatzen, groß undt klein, deren doch verschiedene woist liegen thuen, so durch die Hessische Belagerungen theils eingeäschert worden.
Under die Statt gehoren zwey Dorffer, benentlich Sturtzelberg undt Horm, die Einwohner dieses Dorffs gehoren lebendig nach Zonß, thodt aber nacher Dormagen, dessentwegen Nachbahren genent werden, seindt schuldig, Galgen undt Rader auffzurichten, forth mit Hacken undt Schuppen zu erschienen, fals jemandt gerichtet werden soll. Jene aber werden Mitburger genant, dahero auch schuldig, gleich den Burgeren Statt-Diensten zu thuen.
[p. 6] Vor Zonß befinden sich verschiedene Graßblecher, undt zware in specie auffm Grindt, so unter der Statt gelegen, 62 Lehen, deren einige 6 und andere 3 ½, etlich 3 Morgen halten thuen, geben jahrlichs in die Kellerey 84 Malder ein Faß Korn, undt eilff Gulden Colnisch Pfennigsgeldt.
Item befinden sich daselbst 28 Grafen, so allodiall, deren jede neun Morgen halten thut, forth zwischen den Heckweiden 22 ¼ Morgen, so Zonßer Benden genant werden. In den Benden aber oberhalb der Statt befinden sich 32 ½ Juchenmorgen Benden. Item 67 ¼ Morgen Benden, so grobe Morgen genandt werden, wie dan 33 ¼ Morgen Hoffsteede, machen zusammen 133 Morgen. Darab jeder Morgen, so nur 3 ½ Fiertel Bleys halten thut, in die Kellerie jahrlichs unter sich gibt drey Fiertel Korn.
Weiters befinden sich daselbsten 22 folle Morgen, so allodial Graß-Gewachs, geben Herren Pastoren jahrlichs ahn Platz Zehntens-Gelt pro Morgen 20 Albus.[44] Jede Graf, davon zuvor Meldung geschehen, gibt Herrn Praelaten ahn Zehndten 2 Gulden, machet jeden [p. 7] Morgen 6 Albus.
Oberhalb dem Schloß befinden sich 42 Morgen ohngefehr ahn Mehebenden, so ebenfals allodial, undt wirdt das Cranenorth[45] genandt.
Langs den Rhein oberhalb der Statt liegen unserer gnädigsten gnadiger Herren Graßblecher, die Weeter[46] undt Locher-Morgen genandt, fort die Miltz, Wasserkamp undt Herren-Dieck, wie dan negst dem Pfannenschop deren Herren-Benden.
Weiters schiessen auff den Rhein die Zonßer Spicher in der Anzahl 124, deren jedes in die Kellerei zu Collen jahrlichs 2 Gulden unter sich gibt. Diese Stucker haben vor diesem die Bürger alleinig genossen, undt wan von zweyen Eheleuthen eine abliebig worden, so hatt die letztlebende alsolchen Spich, so zusammen genossen gehabt, einen weg, wie den anderen ad dies vita behalten, jetzo aber, wan eins oder das andere vacant wirdt, beginn[t] unser gnädigst gnädiger Herren sich dere zu bedienen.
Zeitlicher Herr Burg[erme]ister [in] Zonß hatt uber Lauff u[ndt Gr]aß [zu] befehlen, kann aber uber[haupt] [p. 8] niemandt bestraffen, hatt jahrlichs ahn Gehalt 4 Malder Haber, wie dan alle 4 Hochzeiten neben Scheffen undt Rhat 4 Fiertel Weins zum Besten, deren drey aus der Statt Mittelen genohmen werden, eins aber zeitlicher Windtmuller hergeben muß, so auch selbe mit geniesset.
Es wirdt zu behuef der Statt jahrlichs ein Schatz colligirt, woraus die Kellerie geniesset annue 28 Gulden 8 Albus, das Closter im Lambgen auff der Breiter Strassen 17 Reichstahler 19 Albus ahn Interesse, Gymnasium Laurentianorum sicher Fundation halber 31 ½ Goldgulden, jeden ad funff Richsort verrechnet, undt ist jedes Hauß bey meiner Zeit angeschlagen worden ad funff Marck, dahe vorhin nur 1 Gulden gethan. Eß seint aber Herrn Schultheißen, Herrn Burgermeisters, forth Scheffen undt Rhats, wie dan des Gerichtschreibers Hauser darinnen frey.
So muß auch jeder Morgen Landts b[…] zwey Fetmenger, […] Grafen funff Albus, […] Graß, so nicht lehenruhrig. [p. 9] Ein Garten nach Advenant, die Lehenstücker in genere, seindt darab frey, als Juchen, grobe Morgen undt dergleichen Benden, fort Juchen, so Ardtlandt.
Eß stehet denen Burgeren frey, mit dem Peil im Rhein zu fischen, wie dan mit Aelskorffen undt dergleichen klein Gezeig, fort mit Angelschnur, diejenigen aber, so Salmkorb legen, geben jahrlichs in die Kellerie acht Albus Colnisch. So hatt auch zeitlicher Herr Bürgermeister jahrlichs plus offerenti zu behuef der Statt zu verpfachten die Fischerey langs den Herren-Dieck, forth die so genante Leimkuhle, undt haben zware die Burger sich allsolchen Grabens, so langs das Statt-Werff, bis ahn die Schleuße negst dem Rathauß meo tempore gangen, mit Fischen sich bedienet, wie aber anno 1684[47], als der Rhein bis Collen starck zugefroren geweßen, undt dadurch das Wasser unter Rheincassel durchbrechendt langs Dormagen auff das Schloß mit solcher Force ankommen, daß dadurch die auff gedachten Stattgraben schiessende Wehrter-Morgen zur Halbscheidt capot undt zum Rheinhafen worden, ist alsolche Fischerie dergestalt ruinirt, daß folgendes mehrentheils nicht mehr capabel [zum] Fischen.
[p. 10] Die halbe Schlußel zu den Stattpforten muß der Gefreiter zeitlichem Herren Bürgermeistern alle Abendts zubringen, die ubrige Halbscheidt hatt der Burggref zu beobachten, undt wan es die Noth erfordert, müssen die Sturtzelberger als Mitburger das Schloß bewachen helffen, inmassen selbiges jederzeit mit funff ad sechs Soldaten zum wenigsten besetzt geweßen, so Herrn Schultheißen so wohl als denen Zollbeambten im Nothfall jederzeit ad requisitionem assistiren müßen, haben sonsten tempore Belli Hassiaci, als ich nach Zoonß kommen, uber die 70 Man auffm Schloß sich befunden, so damahliger Herr General-Einnehmer Romer ex communi cassa zum Theil mit abbezahlt, bis das endtlich nach Absterben damahligen Ambtherrens Ihrer hochfürstlichen Durchlaucht zu Lothringen etc. mehrentheils abgedancket worden.
Herr Praelat zu Brauweiler hatt den grosen Zehendten zu Zoonß, fort von denen 28 Grafen auffm Grindt den Graßzehendten, benentlich von einer gantzer Grafen, so ohngefehr 9 Morgen halten thuet, 2 Gulden Colnisch, macht jeden [Morgen ¾] Albus ohngefehr.
[p. 11] Weil ein zeitlicher Herr Pastor von denen 22 follen Morgen, so zwischen den Juchen undt Weetermorgen-Benden gelegen, ebenfals Graß-Zehndten, undt zware von jedem Morgen 16 Albus, praetendiren wolle, als ist die Frag, ob Herrn Pastoren ein mehrers dan Herrn Praelaten gebuhret credo quod nun, meiner Seiths, weil darunter drey Morgen besitze, habe mich zware eingelassen, demselben von jedem Morgen acht Albus jahrlichs herzugeben, anderen aber nit zum Praejuditz.
Zoonß muß wohl vor diesem ein gutes Orth geweßen seyn, inmassen als ich anno 1648 durch Herren Commissarium de St. George dahin postulirt worden, selbiges noch in zimlicher Flor befunden, folgendes aber auß Anstifftung einiger unrauiger Kopf dergestalt in Confusion gerathen, daß schwerlich, weilen meinen Consilia als eines Außwendigens nicht allerdings acceptirt werden wollen, in guten Standt wieder kommen wirdt, undt wan meine gnädigst gnädige Herren sich bey Zeiten nicht interponiren werden, absonderlich des Stutgerwandts halber, so mögte wohl destructio Hyerusalem darauff endtlich erfolgen.
M[atthias] [Nolden]

Anmerkungen und Belege

  1. Nach den Annalen der Franziskaner (PfAZ, Nr. 492) starb er am 27. Juni 1695 im Alter von 86 Jahren.
  2. Matthias Nolden wurden aus diesem Grund vom Domkapitel ca. drei Wochen Urlaub gestattet, sich dort um die Nachlassangelegenheiten zu kümmern (HAStK, Best. 210, A 191, p. 440). Bereits am 4. Mai 1661 gestattete das Domkapitel ihm ca. 5 Wochen, dass er in Geseke "Promotorialschreiben" an Richter und Rat übergeben konnte (HAStK, Best. 210, A 191, p. 98).
  3. HAStK, Best. 210, A 191, p. 606.
  4. HAStK, Best. 210, A 189, p. 103-104 (Dezember 1657); PfAZ, Nr. 574.
  5. HAStK, Best. 210, A 192, p. 383, 390.
  6. HAStK, Best. 210, A 192, p. 505.
  7. HAStK, Best. 210, A 192, p. 314-317.
  8. HAStK, Best. 210, A 193, p. 73.
  9. HAStK, Best. 210, A 193, p. 291.
  10. HAStK, Best. 10, A 193, p. 258-259.
  11. HAStK, Best. 210, A 194, p. 164.
  12. HAStK, Best. 210, A 193, p. 459.
  13. HAStK, Best. 210, A 194, p. 289.
  14. HAStK, Best. 210, A 196, p. 34.
  15. HAStK, Best. 210, A 196, p. 237.
  16. HAStK, Best. 210, A 196, p. 278, 398.
  17. Am 12. Juni 1671 bewilligte das Domkapitel auf seine Bitte Holz aus dem "Brocher Busch" für den Hausbau auf dem wüst liegenden Hausplatz (HAStK, Best. 210, A 195, p. 344).
  18. PfAZ, Nr. 575, p. 64: "Jacob Horn von seinem Hauß zu St. Peter genant, auff der Rheinstraßen gelegen, nach Neuß H. Georg Matthias Nolten, Schulteß".
  19. HAStK, Best. 210, A 200, fol. 48v (26.04.1679) und fol. 51r (28.04.1679). Nach dem Tod des Vasters erhielt der Sohn jedoch nur das Amt des Schultheißen definitiv übertragen, während Gerhard Wolters das Nachgänger-Amt erhielt (HAStK, Best. 210, A 216, p. 459-460, 468). In GStAZ, S. 318-319, 324, werden die Daten teils falsch wiedergegeben (irrtümlich Heinrich statt Matthias Nolden als Kellnereiverwalter, Schultheiß irrtümlich ab 1649).
  20. Da die Matrikeln der Pfarre St. Martinus Zons erst 1664 beginnen, sind nähere Angaben zu Zeitpunkt und Ort nicht möglich.
  21. Lisken-FBZ, S. 517.
  22. Manfred Groten/Manfred Huiskes, Die Matrikel der Universität Köln, 7. Band (Register 1559-1797 I-Z), Düsseldorf 1981, S. 1413.
  23. Lisken-FBZ, S. 517.
  24. HAStK, Best. 210, A 209, p. 249.
  25. LAV_NRW_R, KK II, 1206, fol. 45v.
  26. PfAZ, Nr. 492, unpagin.
  27. PfAZ, Nr. 492, unpagin.
  28. HAStK, Best. 210, A 197, p. 106.
  29. PfAZ, Nr. 492, unpagin.
  30. HAStK, Best. 210, A 216, p. 277-278.
  31. PfAZ, Nr. 492.
  32. PfAZ, Nr. 857.
  33. PfAZ, Nr. 492.
  34. Der Passus findet sich in: Johann Christian Lünig, Des Teutschen Reichs-Archivs Spicilegii Ecclesiastici, Fortsetzung des I. Theils: Von Ertz-Stifftern, Auch Teutschem und Johanniter-Orden, Leipzig 1716, S. 391.
  35. Druck: "iniuriae".
  36. Druck: "cessaverunt".
  37. Druck: "Woring".
  38. Druck: "expugnaverunt".
  39. Hierüber Ergänzung: "undt ist der Zoll in alsolchem Dorff damahlen erhoben worden".
  40. Reifferscheidt
  41. Wort unklar.
  42. Flur "Hofstädtchen".
  43. Das Haus "Zum Anker" stand bis 1832 auf dem Standort des heutigen Hauses Rheinstraße 4.
  44. Passage "pro Morgen 20 Albus" nachträglich ergänzt.
  45. Flur "Krahnen-Ort".
  46. Werther
  47. "anno 1684" unterstrichen.